Kfz-Steuerermäßigung für schwerbehinderte Menschen
Schwerbehinderte Menschen können Erleichterungen bei der Kraftfahrzeugsteuer in Anspruch nehmen. Dabei hängt es von der Art der Behinderung (Merkzeichen) ab, ob eine Ermäßigung oder eine Befreiung in Frage kommt.
Voraussetzungen
Ermäßigung bei der Kraftfahrzeugsteuer
- Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr
- Merkzeichen: G oder Gl
- Zulassung des Kraftfahrzeugs auf die schwerbehinderte Person
- keine Inanspruchnahme der unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer
- Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr
- Merkzeichen: aG, Bl oder H
- Zulassung des Kraftfahrzeugs auf die schwerbehinderte Personen
Bei Zulassung muss der Schwerbehindertenausweis vorgelegt werden. Zusätzlich müssen Sie einen Antrag auf Steuerbefreiung bzw. Steuerermäßigung beim Hauptzollamt in Krefeld stellen: Hauptzollamt Krefeld, Abteilung B23, Medienstraße 1, 47807 Krefeld.
Diese Dienststellen helfen Ihnen weiter
Was Sie in diesem Zusammenhang noch wissen sollten
Ist bereits ein Fahrzeug auf die schwerbehinderte Person zugelassen und wird nachträglich eine Steuervergünstigung beantragt, wird diese direkt vom Hauptzollamt in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vermerkt.
Die Steuervergünstigung steht nur dem schwerbehinderten Menschen selbst und nur für ein Kraftfahrzeug zu. Führt der schwerbehinderte Mensch das Fahrzeug nicht selbst, müssen die Fahrten zur Fortbewegung oder Haushaltsführung des schwerbehinderten Menschen dienen.