Namensänderung in den Fahrzeugdokumenten
Das Fahrzeug ist bereits auf Ihren Namen zugelassen, jedoch hat sich der Name geändert (etwa durch Heirat, Änderung des Familien- bzw. Firmennamens).
Die Änderung wurde bereits beim zuständigen Einwohnermeldeamt, Gewerbeamt oder Amtsgericht durchgeführt.
Die Gründung einer neuen Firma, sowie die Änderung der Gesellschaftsform ist keine Namensänderung, Sie müssen das Fahrzeug umschreiben lassen.
Diese Unterlagen benötigen Sie
Gültiger Personalausweis oder Reisepass der Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist.
Hinweis: Ein neuer Wohnsitz muss vorher beim Einwohnermeldeamt der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung angemeldet werden.
Wenn die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist (bzw. werden soll), nicht persönlich erscheint, benötigt die beauftragte Person immer
- eine schriftliche Vollmacht (siehe Downloads),
- den eigenen Lichtbildausweis sowie
- den Lichtbildausweis desjenigen, der die Vollmacht erteilt hat.
Bei Zulassungen auf Vereine, die im Vereinsregister eingetragen sind, benötigen wir
Bei Zulassungen auf eine juristische Person benötigen wir
- GmbH
- aktueller Auszug aus dem Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
- Original-Lichtbildausweis des rechtsgeschäftlichen Vertreters (Geschäftsführer, Prokurist)
- eine beauftragte Person muss sich zusätzlich mit ihrem eigenen Lichtbildausweis ausweisen und eine unterschriebene Vollmacht des rechtsgeschäftlichen Vertreters vorlegen.
- Einzelunternehmen
- aktuelle Gewerbeanmeldung
- Original-Lichtbildausweis des Inhabers
- eine beauftragte Person muss sich zusätzlich mit ihrem eigenen Lichtbildausweis ausweisen und eine unterschriebene Vollmacht des Inhabers vorlegen.
- Bei einer Zulassung auf Personenmehrheiten (etwa GbR) sind die Personalausweise und Unterschriften von allen Personen erforderlich. Außerdem muss eine Person erklären, dass sie die Haftung für das Fahrzeug übernimmt (siehe Downloads).
Es muss eine Zulassungsbescheinigung vorgelegt werden. Diese besteht entweder:
- aus der Zulassungsbescheinigung Teil I und II, oder
- aus dem Fahrzeugbrief und dem Fahrzeugschein bzw. der Abmeldebescheinigung, wenn das Fahrzeug vor dem 01.10.2005 stillgelegt wurde.
Hinweis: Bei Vorlage ausländischer Fahrzeugdokumente muss das Fahrzeug bei Zuteilung der Ausfuhrkennzeichen identifiziert werden!
Diese Kosten entstehen bei uns
ab 11,70 Euro
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Diese Dienststellen helfen Ihnen weiter
Straßenverkehrsamt Neuss
Oberstraße 91
41460 Neuss
Der Servicebereich der Hauptstelle in Neuss hat wie folgt geöffnet:
- montags bis donnerstags
- von 08:00 bis 15:30 Uhr
- freitags
- von 08:00 bis 12:00 Uhr
Straßenverkehrsamt in Grevenbroich
Lindenstraße 10
41515 Grevenbroich
Montags bis donnerstags von 08:00 bis 15:30 Uhr, freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr.
Straßenverkehrsamt in Dormagen
Kieler Straße 26
41540 Dormagen
Montags bis donnerstags von 08:00 bis 12:00 Uhr sowie von 13:30 bis 15:30 Uhr.
Freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr.
Straßenverkehrsamt in Meerbusch
Dr.-Franz-Schütz-Platz 1
40667 Meerbusch
Montags von 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 15:30 Uhr, mittwochs und freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr. Dienstags und donnerstags ist die Außenstelle nicht geöffnet.