Neuzulassung eines Kfz
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Sie möchten ein fabrikneues Fahrzeug erstmals zulassen. Dieser Artikel behandelt den Normalfall, also den innerdeutschen Kauf eines für den deutschen Markt produzierten Kfz.
Die Zulassung von so genannten Importfahrzeugen wird in diesen Dokumenten erläutert:
Diese Unterlagen benötigen Sie
Ausweis der Person, auf die das Fahrzeug zugelassen werden soll.
Hinweis: Ein neuer Wohnsitz muss vorher beim Einwohnermeldeamt der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung angemeldet werden.
Wenn die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist (bzw. werden soll), nicht persönlich erscheint, benötigt die beauftragte Person immer
- eine schriftliche Vollmacht (siehe Downloads),
- den eigenen Lichtbildausweis sowie
- den Lichtbildausweis desjenigen, der die Vollmacht erteilt hat.
Bei Minderjährigen benötigen wir die schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten. Ein Fahrzeug darf auf Minderjährige ohne eine Schwerbehinderung nur dann zugelassen werden, wenn die minderjährige Person für dieses Fahrzeug eine entsprechende Fahrerlaubnis besitzt. Liegt eine Schwerbehinderung vor, ist der Schwerbehindertenausweis vorzulegen.
Bei Zulassungen auf Vereine, die im Vereinsregister eingetragen sind, benötigen wir
Bei Zulassungen auf eine juristische Person benötigen wir
- GmbH
- aktueller Auszug aus dem Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
- Original-Lichtbildausweis des rechtsgeschäftlichen Vertreters (Geschäftsführer, Prokurist)
- eine beauftragte Person muss sich zusätzlich mit ihrem eigenen Lichtbildausweis ausweisen und eine unterschriebene Vollmacht des rechtsgeschäftlichen Vertreters vorlegen.
- Einzelunternehmen
- aktuelle Gewerbeanmeldung
- Original-Lichtbildausweis des Inhabers
- eine beauftragte Person muss sich zusätzlich mit ihrem eigenen Lichtbildausweis ausweisen und eine unterschriebene Vollmacht des Inhabers vorlegen.
- Bei einer Zulassung auf Personenmehrheiten (etwa GbR) sind die Personalausweise und Unterschriften von allen Personen erforderlich. Außerdem muss eine Person erklären, dass sie die Haftung für das Fahrzeug übernimmt (siehe Downloads).
Die Zulassungsbescheinigung II war bisher der Fahrzeugbrief.
Die Übereinstimmungsbescheinigung, auch COC (Certificate of Conformity) genannt, ist ein Dokument, das die EU-Normen für Kraftfahrzeuge und die EG-Typen-Zulassung deklariert. Es wird vom Hersteller ausgestellt und gibt technische Details und Merkmale des Kraftfahrzeugs an.
Mit der so genannten "eVB-Nummer" erbringen Sie den Nachweis über die gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung. Bitte beachten Sie, dass die eVB-Nummer nach sechs Monaten ihre Gültigkeit verliert. Für Kurzzeitkennzeichen benötigen Sie eine spezielle Kurzzeit-eVB.
Um ein Fahrzeug zulassen zu können, muss bei der Zulassungsbehörde ein SEPA-Lastschriftmandat (siehe Downloads) abgegeben werden. Dieses muss sowohl vom Girokontoinhaber als auch vom ggf. abweichenden Fahrzeughalter unterschrieben sein.
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Diese Dienststellen helfen Ihnen weiter
Straßenverkehrsamt Neuss
Oberstraße 91
41460 Neuss
Der Servicebereich der Hauptstelle in Neuss hat wie folgt geöffnet:
- montags bis donnerstags
- von 08:00 bis 15:30 Uhr
- freitags
- von 08:00 bis 12:00 Uhr
Straßenverkehrsamt in Grevenbroich
Lindenstraße 10
41515 Grevenbroich
Montags bis donnerstags von 08:00 bis 15:30 Uhr, freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr.
Straßenverkehrsamt in Dormagen
Kieler Straße 26
41540 Dormagen
Montags bis donnerstags von 08:00 bis 12:00 Uhr sowie von 13:30 bis 15:30 Uhr.
Freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr.
Straßenverkehrsamt in Meerbusch
Dr.-Franz-Schütz-Platz 1
40667 Meerbusch
Montags von 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 15:30 Uhr, mittwochs und freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr. Dienstags und donnerstags ist die Außenstelle nicht geöffnet.