Neuzulassung eines Kfz aus Ländern, die nicht zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören (Einfuhr)
Hierunter fallen Fahrzeuge, die bisher weder im Inland noch im Ausland (etwa USA oder Schweiz) zugelassen waren. Für Fahrzeuge aus dem Europäischen Wirtschaftsraum siehe hier.
Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass.Dies ist ein Akkordeon-Menü.
Ausweis der Person, auf die das Fahrzeug zugelassen werden soll.
Hinweis: Ein neuer Wohnsitz muss vorher beim Einwohnermeldeamt der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung angemeldet werden.
Bei Bevollmächtigung: Schriftliche Vollmacht & weiterer Ausweis.Dies ist ein Akkordeon-Menü.
Wenn die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist (bzw. werden soll), nicht persönlich erscheint, benötigt die beauftragte Person immer
- eine schriftliche Vollmacht (siehe Downloads),
- den eigenen Lichtbildausweis sowie
- den Lichtbildausweis desjenigen, der die Vollmacht erteilt hat.
Bei Minderjährigen: Einwilligung und ggf. Schwerbehindertenausweis.Dies ist ein Akkordeon-Menü.
Bei Minderjährigen benötigen wir die schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten. Ein Fahrzeug darf auf Minderjährige ohne eine Schwerbehinderung nur dann zugelassen werden, wenn die minderjährige Person für dieses Fahrzeug eine entsprechende Fahrerlaubnis besitzt. Liegt eine Schwerbehinderung vor, ist der Schwerbehindertenausweis vorzulegen.
Halter ist/wird ein Verein: Auszug aus dem Vereinsregister.Dies ist ein Akkordeon-Menü.
Bei Zulassungen auf Vereine, die im Vereinsregister eingetragen sind, benötigen wir
- einen aktuellen Auszug aus dem Vereinsregister
- den Original-Lichtbildausweis eines Vertretungsberechtigten
- eine beauftragte Person muss sich mit ihrem eigenen Lichtbildausweis ausweisen und eine unterschriebene Vollmacht eines Vertretungsberechtigten vorlegen
-
die Vereinsanschrift kann mittels Steuerbescheides oder durch den Steuerberater mit einer entsprechenden Bescheinigung nachgewiesen werden.
Halter ist/wird eine Firma: Handels- oder Gewerberegisterauszug.Dies ist ein Akkordeon-Menü.
Bei Zulassungen auf eine juristische Person benötigen wir
- GmbH
- aktueller Auszug aus dem Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
- Original-Lichtbildausweis des rechtsgeschäftlichen Vertreters (Geschäftsführer, Prokurist)
- eine beauftragte Person muss sich zusätzlich mit ihrem eigenen Lichtbildausweis ausweisen und eine unterschriebene Vollmacht des rechtsgeschäftlichen Vertreters vorlegen.
- Einzelunternehmen
- aktuelle Gewerbeanmeldung
- Original-Lichtbildausweis des Inhabers
- eine beauftragte Person muss sich zusätzlich mit ihrem eigenen Lichtbildausweis ausweisen und eine unterschriebene Vollmacht des Inhabers vorlegen.
- Bei einer Zulassung auf Personenmehrheiten (etwa GbR) sind die Personalausweise und Unterschriften von allen Personen erforderlich. Außerdem muss eine Person erklären, dass sie die Haftung für das Fahrzeug übernimmt (siehe Downloads).
Elektronische Versicherungsbestätigung.Dies ist ein Akkordeon-Menü.
Mit der so genannten "eVB-Nummer" erbringen Sie den Nachweis über die gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung. Bitte beachten Sie, dass die eVB-Nummer nach sechs Monaten ihre Gültigkeit verliert. Für Kurzzeitkennzeichen benötigen Sie eine spezielle Kurzzeit-eVB.
SEPA Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer.Dies ist ein Akkordeon-Menü.
Um ein Fahrzeug zulassen zu können, muss bei der Zulassungsbehörde ein SEPA-Lastschriftmandat (siehe Downloads) abgegeben werden. Dieses muss sowohl vom Girokontoinhaber als auch vom ggf. abweichenden Fahrzeughalter unterschrieben sein.
Kaufvertrag oder Originalrechnung.Dies ist ein Akkordeon-Menü.
Originalkaufrechnung oder Kaufvertrag über den Erwerb des Fahrzeuges.
Nachweis der Verzollung.Dies ist ein Akkordeon-Menü.
Zollunbedenklichkeitsbescheinigung oder Zollquittung (Verzollungsnachweis) oder Kontrollmitteilung gemäß § 6 Absatz 6 Fahrzeugzulassungsverordnung.
Original-Fahrzeugdokumente oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung.Dies ist ein Akkordeon-Menü.
Benötigt werden die ausländischen Original-Fahrzeugpapiere oder die EG-Übereinstimmungsbescheinigung, auch COC genannt (Certificate of Conformity; wird vom Hersteller ausgestellt und gibt technische Details und Merkmale des Kraftfahrzeugs an).
Falls für das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung besteht, ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen nach § 21 StVZO oder eine Datenbestätigung des Herstellers bzw. Händlers vorzulegen. Falls die Datenbestätigung keine Übereinstimmungserklärung mit dem genehmigten Typ enthält oder sich auf ein unvollständiges Fahrzeug bezieht, ist ein Gutachten nach § 21 StVZO vorzulegen.
Ggf. ist eine Identifizierung des Fahrzeuges erforderlich.Dies ist ein Akkordeon-Menü.
Bei erstmals in Deutschland zuzulassenden Importfahrzeugen ist grundsätzlich eine Vorführung des Fahrzeuges erforderlich. Die Vorführpflicht entfällt etwa bei Vorlage eines neuen Prüfberichtes einer deutschen Prüforganisation, bei der das Fahrzeug bereits identifiziert wurde.
TERMIN vereinbaren
Vereinbaren Sie online einen persönlichen Termin im Straßenverkehrsamt.
Ohne Termin ist zurzeit kein Besuch möglich!
Diese Dienststellen helfen Ihnen weiter
Straßenverkehrsamt Neuss.Dies ist ein Akkordeon-Menü.
Oberstraße 91
41460 Neuss
Telefon: 02131 928-9090
Telefax: 02131 928-3605
Weitere Informationen
Der Servicebereich der Hauptstelle in Neuss hat wie folgt geöffnet:
- montags bis donnerstags
- von 08:00 bis 15:30 Uhr
- freitags
- von 08:00 bis 12:00 Uhr
Straßenverkehrsamt in Grevenbroich.Dies ist ein Akkordeon-Menü.
Lindenstraße 10
41515 Grevenbroich
Montags bis donnerstags von 08:00 bis 15:30 Uhr, freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr.
Straßenverkehrsamt in Dormagen.Dies ist ein Akkordeon-Menü.
Kieler Straße 26
41540 Dormagen
Montags bis donnerstags von 08:00 bis 12:00 Uhr sowie von 13:30 bis 15:30 Uhr.
Freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr.
Straßenverkehrsamt in Meerbusch.Dies ist ein Akkordeon-Menü.
Dr.-Franz-Schütz-Platz 1
40667 Meerbusch
Montags von 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 15:30 Uhr, mittwochs und freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr. Dienstags und donnerstags ist die Außenstelle nicht geöffnet.