Parkausweis für Behinderte (blauer EU-Parkausweis)
Dienstleistung online erledigen
Diese Dienstleistung kann online erledigt werden.
Das Vorhaben kann ohne Besuch im Kreishaus durchgeführt werden.
Wichtiger Hinweis: Nur wenn Sie Ihren Wohnsitz in Rommerskirchen haben, reichen Sie den Antrag bei uns ein. In allen anderen Fällen wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung, in der Ihr Gewerbe gemeldet ist.
Wer einen Behindertenparkplatz benutzen will, muss eine Sondergenehmigung beantragen und erhält dann den in der Europäischen Union einheitlichen blauen Parkausweis. Dieser muss beim Parken auf einem Behindertenparkplatz gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden. Weitere Ausnahmen sind u.a.: Parken im Parkverbot und auf Parkplätzen für Bewohner bis zu drei Stunden, kostenlos an Parkuhren und Parkscheinautomaten, Überschreitung der angegebenen Parkzeiten, Parken in Fußgängerzonen während der Ladezeit und in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Flächen ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht. Der Parkausweis gilt immer nur für Fahrten mit dem Erlaubnisinhaber.
Voraussetzungen
Der blaue Parkausweis ist für Personen mit einer anerkannten Schwerbehinderung und einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen aG), Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen oder Blindheit (Merkzeichen Bl) vorgesehen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, besteht ggf. die Möglichkeit, die sog. "Parkerleichterung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen" zu erhalten.
Ablauf
Der Parkausweis wird sofort für max. 5 Jahre ausgestellt, wenn die Antragsunterlagen den Nachweis über die Art der Schwerbehinderung erbringen. Andernfalls wird die Schwerbehindertenstelle des Rhein-Kreises Neuss angehört, was etwas Zeit in Anspruch nehmen wird.
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