Parkausweis für Handwerker
Dienstleistung online erledigen
Diese Dienstleistung kann online erledigt werden.
Das Vorhaben kann ohne Besuch im Kreishaus durchgeführt werden.
Wichtiger Hinweis: Nur wenn Sie Ihren Firmensitz in Rommerskirchen haben, reichen Sie den Antrag bei uns ein. In allen anderen Fällen wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung, in der Ihr Gewerbe gemeldet ist.
Handwerks- und Gewerbebetriebe mit bestimmten Service- und Werkstattfahrzeugen haben zur Erleichterung der Parkplatzsuche die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 StVO zu erhalten („Handwerkerparkausweis“).
Dieses Angebot wurde mittlerweile auf ganz NRW ausgeweitet, wodurch eine Vielzahl von Antragsverfahren entfällt.
Der Antrag ist bei der Straßenverkehrsbehörde zu stellen, an der Ihr Unternehmen seinen Sitz hat (bitte beachten Sie hierzu den blau hinterlegten Hinweis zu Beginn der Seite).
Dem Antrag sind eine Kopie der Gewerbekarte oder der Gewerbeanmeldung sowie Kopien der Kraftfahrzeugscheine für die beantragten Fahrzeuge sowie Fotos der Fahrzeuge beizulegen.
Die Ausnahmegenehmigung berechtigt in den jeweils beantragten Einsatzgebieten zum Parken
- im eingeschränkten Haltverbot / in Haltverbotszonen (Zeichen 286 / 290.1 StVO),
- auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht, an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer,
- auf Bewohnerparkplätzen
soweit und solange dies mangels anderer geeigneter Parkmöglichkeiten zur Durchführung der Arbeiten notwendig ist.
Die Ausnahmegenehmigung bezieht sich auf das für die Ausführung des Gewerbes notwendige Parken von Fahrzeugen während der allgemeinen Geschäftszeiten (Montag bis Samstag 07:00 bis 20:00 Uhr) und ist ein Jahr gültig.
Die Ausnahmegenehmigung berechtigt nicht zum dauerhaften Parken am eigenen Betriebssitz oder in dessen Nahbereich.
Bei den Fahrzeugen muss es sich um spezielle Service- oder Werkstattfahrzeuge handeln, die schweres oder umfangreiches Material transportieren müssen.
Ferner müssen die Fahrzeuge, die eine Ausnahmegenehmigung erhalten, auf beiden Fahrzeuglängsseiten mit deutlich lesbaren, festen Firmenaufschriften versehen sein.
Die Ausnahmegenehmigung wird nicht pauschal für einen Handwerksbetrieb erteilt, sondern es muss jeweils eine Ausnahmegenehmigung pro Fahrzeug beantragt werden, wobei vom Antragsteller ein Ersatzfahrzeug pro Ausnahmegenehmigung angegeben werden darf. Die Ausnahmegenehmigung darf im Original jedoch immer nur von einem Fahrzeug benutzt werden.
Diese Kosten entstehen bei uns
175,00 Euro Jahresgebühr für gesamt Nordrhein-Westfalen
90,00 Euro Jahresgebühr für den Regierungsbezirk Düsseldorf