Personenbeförderung
Von wenigen Ausnahmen abgesehen (wie z.B. der Schülerbeförderung vom Wohnort zur Schule und zurück) ist die gewerbliche Beförderung von Personen genehmigungspflichtig.
Diese Unterlagen benötigen Sie
Prüfungszeugnis des Antragstellers oder der verantwortlichen Person bei Kapitalgesellschaften (ausgestellt durch die Industrie- und Handelskammer)
Angaben zur finanziellen Leistungsfähigkeit durch einen Steuerberater
Bescheinigung des Finanzamtes des Wohnortes über die steuerliche Zuverlässigkeit
Bescheinigung der Stadt- oder der Gemeindeverwaltung des Wohnortes über die steuerliche Zuverlässigkeit
Bei früherer Selbständigkeit: Bescheinigung der Krankenkasse über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur sozialen Kranken- und Rentenversicherung sowie zur Arbeitslosenversicherung
Bei früherer Selbständigkeit: Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur Unfallversicherung
Bei Kapitalgesellschaften: Kopie des Eintrages im Handelsregister sowie Mitteilung über die fachlich geeignete Person im Unternehmen
Führungszeugnis (Belegart 0) für den Unternehmer oder die fachlich geeignete Person (bei Kapitalgesellschaften) - zu beantragen bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung des Wohnsitzes
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für den Unternehmer oder die fachlich geeignete Person (bei Kapitalgesellschaften) - zu beantragen bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung des Wohnsitzes