Online-Pflichtumtausch der alten Fahrerlaubnis
Dienstleistung online erledigen
Diese Dienstleistung kann online erledigt werden.
Der Antrag kann ohne Besuch im Kreishaus gestellt werden.
Wenn Sie noch einen alten Papierführerschein oder einen Kartenführerschein, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, haben, müssen Sie diesen auf die neue EU-Kartenfahrerlaubnis umstellen lassen. Grund für die Anordnung des Umtausches durch Vorgaben der EU ist der Wunsch nach einem einheitlichen fälschungssicheren Fahrerlaubnisdokument ab 2033 und einer Erfassung aller Fahrerlaubnisse in einer Datenbank, um Missbrauch zu verhindern.
Um dies in der Praxis effektiv umzusetzen, wurde ein Stufenplan eingeführt. Er soll den Prozess des Umtauschs strukturieren und Engpässe angesichts der Massen an umzutauschenden Dokumenten vermeiden. Dieser Kartenführerschein ist nach den Vorgaben der sog. 3. EG-Führerscheinrichtlinie – unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis – auf 15 Jahre befristet.
Fahrerlaubnisinhaber, die vor 1953 geboren sind, müssen die Fahrerlaubnis bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr der alten Fahrerlaubnis.
Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz im Rhein-Kreis Neuss haben, können Sie für die Umstellung in die Kartenfahrerlaubnis einen Online-Termin vereinbaren oder den Umtauschantrag online vorbereiten. Sind neben dem bloßen Umtausch weitere Dienstleistungen erforderlich (z.B. Verlängerung Fahrerlaubnis C- oder D-Klassen oder Eintragung einer Schlüsselzahl, z.B. SZ 95), ist eine persönliche Antragstellung in der Fahrerlaubnisbehörde erforderlich. Eine Online-Antragstellung kann in diesen Fällen leider nicht erfolgen.
Hinweise zum Online- Verfahren
Innerhalb der Online-Anwendung haben Sie die Möglichkeit, Ihre Antragsunterlagen digital oder analog per Postzustellung zu übersenden. Bevor Sie mit der Anwendung beginnen sollten Sie folgende Punkte beachten:
Hinweise zur persönlichen Vorsprache in der Fahrerlaubnisbehörde
Sie haben auch die Möglichkeit Ihren Antrag auf Pflichtumtausch persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde zu beantragen. Hierfür benötigen Sie einen entsprechenden Online- Termin.
Diese Unterlagen benötigen Sie für die persönliche Vorsprache
Diese Kosten entstehen bei uns
ab 25,30 Euro
TERMIN vereinbaren
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