Rote Kennzeichen für Oldtimer
Seit 1994 können rote Kennzeichen auch an Halter von Oldtimer (Kraftfahrzeuge und Anhänger) ausgegeben werden. Hauptzweck dieser Regelung ist, Oldtimern unter erleichterten Bedingungen die Teilnahme an Veranstaltungen zu ermöglichen. Vorausgesetzt wird, dass die Veranstaltungen der Darstellung dieser Fahrzeuge oder der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Das gilt auch für die An- und Abfahrt zu derartigen Veranstaltungen, für die Teilnahme an Geschicklichkeits-Fahrten und Rallyes sowie für Fahrten zum Zwecke der Reparatur und der Wartung.
Eine alltägliche Nutzung des/der Fahrzeuge(s) ist nicht zulässig!
Die Zuteilung dieser Kennzeichen ist einerseits von der Zuverlässigkeit des Antragstellers, andererseits von der Notwendigkeit, sowie dem Alter und Zustand des Fahrzeuges abhängig. Es sind daher Angaben über die Veranstaltungen, die Sie besuchen möchten oder Veranstaltungsnachweise erforderlich. Das Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre alt sein. Maßgebend ist immer der Tag der ersten Zulassung.
Es muss zuvor eine Begutachtung des Oldtimers durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) stattfinden.
Das Kennzeichen wird zunächst für 1 Jahr zugeteilt.
Fahrten zu Kulturveranstaltungen im Ausland sind durch dieses Oldtimer-Kennzeichen nicht abgedeckt. Bitte informieren Sie sich vor Antritt einer beabsichtigten Teilnahme beim Veranstalter.
Diese Unterlagen benötigen Sie
Diese Kosten entstehen bei uns
ab 100 Euro plus zusätzlicher Auslagen