Übernahme des bisherigen Kennzeichens auf ein neues Kraftfahrzeug
Wenn Sie Ihr Fahrzeug außer Betrieb setzen (früher sprach man von abmelden bzw. stilllegen), können Sie das bisherige Kennzeichen behalten/reservieren und ein anderes Fahrzeug damit zulassen. Ebenso können Sie die Kennzeichenkombination auch für die erneute Anmeldung des gleichen Fahrzeugs verwenden.
Wichtig ist, dass Sie diesen Wunsch am Tag der Außerbetriebsetzung angeben; das Kennzeichen wird dann gegen eine Gebühr ausschließlich für Sie reserviert. Anderenfalls wird das bisherige Kennzeichen nach drei Tagen für jedermann freigegeben.
Setzen Sie das Fahrzeug in einem anderen Zulassungsbezirk außer Betrieb (z. B. im Straßenverkehrsamt Köln) und möchten die Kennzeichenkombination behalten, müssen Sie diese unbedingt in einer Zulassungsstelle des Rhein-Kreises Neuss nachträglich reservieren.
Kurze Kennzeichenkombination
Besaß das alte Fahrzeug eine kurze Kennzeichenkombination (zweistellige Kombinationen wie NE-A1 oder GV-Z9), kann das Kennzeichen nur auf ein neues Fahrzeug übernommen werden, wenn in den Dokumenten des neues Fahrzeugs eine bauartbedingte Größenbeschränkung eingetragen ist.
Diese Kosten entstehen bei uns
- Die Kennzeichenreservierung nach Außerbetriebsetzung kostet 2,60 Euro und gilt ein Jahr.
- Die Gebühren für die Übernahme und ggf. Reservierung des bisherigen Kennzeichens auf ein anderes Kraftfahrzeug betragen 25,60 Euro und gilt für 90 Tage.