Umschreibung ausländischer Führerscheine (nicht EU oder EWR)
Ausländische Führerscheine werden in der Europäischen Union nur anerkannt, wenn man sich im Staat, der ihn erteilt hat, mehr als 185 Tage aufgehalten hat. Lernführerscheine oder provisorische Führerscheine berechtigen hier nicht zum Führen eines Kraftfahrzeuges und können somit auch nicht umgeschrieben werden. Bei vielen ausländischen Staaten ist der Führerschein zeitlich befristet. Ist der Führerschein durch Fristablauf ungültig geworden, ist eine Umschreibung nicht mehr möglich.
Mit ausländischen Führerscheinen, darf man innerhalb von 6 Monaten ab Begründung des Wohnsitzes in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen, sofern man das 18. Lebensjahr vollendet hat. Um danach weiter fahren zu dürfen, benötigt man einen deutschen Führerschein.
Der Antrag auf Umschreibung der ausländischen Fahrerlaubnis sollte rechtzeitig vor Ablauf der 6-Monatsfrist gestellt werden.
Personen, die länger als 6 Monate, jedoch nicht länger als 12 Monate in Deutschland bleiben, können eine Ausnahmegenehmigung erhalten, mit der sie bis zu 12 Monaten mit dem ausländischen Führerschein ein Kraftfahrzeug führen dürfen.
Je nachdem, in welchem Staat der ausländische Führerschein ausgestellt wurde, ist über eine Fahrschule eine theoretische und praktische Prüfung abzulegen. Der Ausbildungsaufwand ist jedoch geringer als bei Anträgen auf Ersterteilung oder Erweiterung der Fahrerlaubnis (die Pflichtfahrstunden entfallen).
Bei den sogenannten "privilegierten Staaten" wird je nach Abkommen zwischen dem Ausstellungsstaat des Führerscheins und der Bundesrepublik Deutschland entweder keine Prüfung, eine theoretische oder praktische Prüfung verlangt.
Die regelmäßig nachgefragten Staaten
Ausstellungsstaat | Klasse(n) | theoretische Prüfung | praktische Prüfung |
---|---|---|---|
Japan | Alle | Nein | Nein |
Schweiz | Alle | Nein | Nein |
Syrien | Alle | Ja | Ja |
Türkei | Alle | Ja | Ja |
Mazedonien | Alle | Nein | Nein |
Eine vollständige Übersicht der bestehenden Abkommen finden Sie hier.
US-Fahrerlaubnisse
Viele US-Bundesstaaten sind dazu übergegangen, die Führerscheine nur noch so lange zu befristen, wie auch das Visum gültig ist. Dies führt insbesondere bei Austauschschülern immer wieder zu Schwierigkeiten bei der Umschreibung, da die Führerscheine bei Beantragung der Umschreibung bereits durch Fristablauf ungültig geworden sind. In solchen Fällen ist den Inhabern einer US-Fahrerlaubnis dringend anzuraten, den Antrag auf Umschreibung dieser Fahrerlaubnis bereits vor Rückkehr aus den USA durch einen Bevollmächtigten stellen zu lassen. Dem Bevollmächtigten sollte hierfür eine Vollmacht, eine Kopie des Personalausweises und eine Kopie des ausländischen Führerscheines zugesandt werden. Mit diesen Unterlagen kann der Antrag gestellt werden.
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