Umschreibung eines Kfz innerhalb des Rhein-Kreises Neuss
Dienstleistung online erledigen
Diese Dienstleistung kann online erledigt werden.
Das Vorhaben kann ohne Besuch im Kreishaus durchgeführt werden.
Jetzt online durchführen (externer Link)
Das Fahrzeug ist bereits im Rhein-Kreis Neuss zugelassen/abgemeldet, es besitzt also ein Kennzeichen mit dem Ortszeichen "NE" oder "GV". Das Fahrzeug hat nun einen neuen Besitzer und soll auch auf diesen zugelassen werden (neuer Namenseintrag in den Fahrzeugdokumenten).
Diese Unterlagen benötigen Sie
Ausweis der Person, auf die das Fahrzeug zugelassen werden soll.
Hinweis: Ein neuer Wohnsitz muss vorher beim Einwohnermeldeamt der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung angemeldet werden.
Wenn die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist (bzw. werden soll), nicht persönlich erscheint, benötigt die beauftragte Person immer
- eine schriftliche Vollmacht (siehe Downloads),
- den eigenen Lichtbildausweis sowie
- den Lichtbildausweis desjenigen, der die Vollmacht erteilt hat.
Bei Minderjährigen benötigen wir die schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten. Ein Fahrzeug darf auf Minderjährige ohne eine Schwerbehinderung nur dann zugelassen werden, wenn die minderjährige Person für dieses Fahrzeug eine entsprechende Fahrerlaubnis besitzt. Liegt eine Schwerbehinderung vor, ist der Schwerbehindertenausweis vorzulegen.
Bei Zulassungen auf Vereine, die im Vereinsregister eingetragen sind, benötigen wir
Bei Zulassungen auf eine juristische Person benötigen wir
- GmbH
- aktueller Auszug aus dem Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
- Original-Lichtbildausweis des rechtsgeschäftlichen Vertreters (Geschäftsführer, Prokurist)
- eine beauftragte Person muss sich zusätzlich mit ihrem eigenen Lichtbildausweis ausweisen und eine unterschriebene Vollmacht des rechtsgeschäftlichen Vertreters vorlegen.
- Einzelunternehmen
- aktuelle Gewerbeanmeldung
- Original-Lichtbildausweis des Inhabers
- eine beauftragte Person muss sich zusätzlich mit ihrem eigenen Lichtbildausweis ausweisen und eine unterschriebene Vollmacht des Inhabers vorlegen.
- Bei einer Zulassung auf Personenmehrheiten (etwa GbR) sind die Personalausweise und Unterschriften von allen Personen erforderlich. Außerdem muss eine Person erklären, dass sie die Haftung für das Fahrzeug übernimmt (siehe Downloads).
Zulassungsbescheinigung, bestehend aus Teil I und II oder Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein bzw. Abmeldebescheinigung (wenn Fahrzeug vor dem 01.10.2005 stillgelegt wurde).
Bei der Zulassung eines Fahrzeugs ist eine gültige Hauptuntersuchung (HU) nachzuweisen. Die Hauptuntersuchung wird umgangssprachlich "TÜV" genannt.
Nach der Erstzulassung eines Pkw wird die Hauptuntersuchung in der Regel nach drei Jahren fällig, danach alle zwei Jahre. Eine Übersicht der Untersuchungsintervalle nach der Erstzulassung finden Sie hier.
In diesen Fällen müssen Sie die Kennzeichenschilder mitbringen:
- Das Fahrzeug ist angemeldet und Sie wünschen eine neue Kennzeichen-Kombination.
- Das Fahrzeug ist abgemeldet und Sie möchten die alten Euro-Kennzeichen benutzen.
Hinweis: Die Kennzeichenschilder dürfen vorab nicht eigenständig entstempelt werden.
Mit der so genannten "eVB-Nummer" erbringen Sie den Nachweis über die gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung. Bitte beachten Sie, dass die eVB-Nummer nach sechs Monaten ihre Gültigkeit verliert. Für Kurzzeitkennzeichen benötigen Sie eine spezielle Kurzzeit-eVB.
Um ein Fahrzeug zulassen zu können, muss bei der Zulassungsbehörde ein SEPA-Lastschriftmandat (siehe Downloads) abgegeben werden. Dieses muss sowohl vom Girokontoinhaber als auch vom ggf. abweichenden Fahrzeughalter unterschrieben sein.
TERMIN vereinbaren
Vereinbaren Sie online einen persönlichen Termin im Straßenverkehrsamt.
Ohne Termin ist zurzeit kein Besuch möglich!
Termin vereinbaren
Diese Dienststellen helfen Ihnen weiter
Straßenverkehrsamt Neuss
Oberstraße 91
41460 Neuss
Der Servicebereich der Hauptstelle in Neuss hat wie folgt geöffnet:
- montags bis donnerstags
- von 08:00 bis 15:30 Uhr
- freitags
- von 08:00 bis 12:00 Uhr
Straßenverkehrsamt in Grevenbroich
Lindenstraße 10
41515 Grevenbroich
Montags bis donnerstags von 08:00 bis 15:30 Uhr, freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr.
Straßenverkehrsamt in Dormagen
Kieler Straße 26
41540 Dormagen
Montags bis donnerstags von 08:00 bis 12:00 Uhr sowie von 13:30 bis 15:30 Uhr.
Freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr.
Straßenverkehrsamt in Meerbusch
Dr.-Franz-Schütz-Platz 1
40667 Meerbusch
Montags von 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 15:30 Uhr, mittwochs und freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr. Dienstags und donnerstags ist die Außenstelle nicht geöffnet.