Umschreibung von Bundeswehr- oder Behördenführerscheinen
Die von den Dienststellen der Bundeswehr, der Bundespolizei und der Polizei erteilten Fahrerlaubnisse berechtigen nur zum Führen von Dienstfahrzeugen. Vor dem Führen eines Privatfahrzeuges muss diese Fahrerlaubnis in eine allgemeine Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.
Sie möchten einen Führerschein der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes oder der Polizei in einen zivilen Führerschein umschreiben lassen
Diese Unterlagen benötigen Sie
Diese Kosten entstehen bei uns
ab 42,60 Euro