Verkauf eines Kfz melden
Als Halter eines Kraftfahrzeugs (Kfz) sind Sie verpflichtet, den Verkauf des Fahrzeugs der Zulassungsbehörde anzuzeigen. Dies muss unverzüglich und schriftlich erfolgen und gilt auch für Fahrzeuge, die außer Betrieb gesetzt sind.
Wichtig ist hierbei, dass der Käufer den Empfang der Fahrzeugzulassungsdokumente (Kfz-Brief und Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung, bestehend aus Teil I und II) schriftlich durch Vorlage des Kaufvertrages bestätigt. Mit dieser Bestätigung geht die Verfügungsgewalt des Kfz auf den Käufer über.
Bitte beachten Sie, dass Sie auch nach dem Verkauf bei der Zulassungsbehörde als verantwortlicher Halter eingetragen sind. Dies gilt solange, bis Ihr Fahrzeug außer Betrieb gesetzt oder auf eine andere Person umgeschrieben wurde. Die Anzeige des Verkaufs dient also auch Ihrer eigenen Sicherheit.
Auf der Rückseite der Zulassungsbescheinigung Teil I finden Sie ergänzende Hinweise.
Diese Dienststelle hilft Ihnen weiter:
Oberstraße 91
41460 Neuss
Der Servicebereich der Hauptstelle in Neuss hat wie folgt geöffnet:
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