Verkehrslenkende Maßnahmen
Der Rhein-Kreis Neuss entscheidet über verkehrslenkende Maßnahmen gemäß der Straßenverkehrsordnung - z.B.: Absichern von Baustellen, Anordnen von Verkehrszeichen, Ausstellen von Genehmigungen u.v.m. - in der Gemeinde Rommerskirchen.
In solchen Fällen ist ein formloser Antrag zu stellen. Der Antrag soll die Situation sowie die Änderung bzw. Ergänzung beinhalten. Die gewünschte Maßnahme ist ausreichend zu begründen. Dem Antrag ist ein Lageplan und ein Ausschnitt aus dem Ortsplan beizufügen.
Für verkehrslenkende Maßnahmen in den kreisangehörigen Städten Neuss, Dormagen, Grevenbroich, Jüchen, Korschenbroich, Kaarst und Meerbusch ist die jeweilige Stadtverwaltung zuständig.
Als untere staatliche Verwaltungsbehörde übt der Rhein-Kreis Neuss Aufsichtsfunktion über die kreisangehörigen Städte aus.