Versicherungswechsel bei einem Fahrzeug
Falls Sie sich für eine andere Haftpflichtversicherung Ihres Fahrzeuges entschieden haben, muss diese Veränderung der Zulassungsbehörde mitgeteilt werden. Bitte veranlassen Sie daher, dass der neue Versicherer die Versicherungsbestätigung elektronisch an die Zulassungsbehörde übermittelt (=Versicherungsbestätigung zur Übermittlung).
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Oberstraße 91
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