Wunschkennzeichen online
Statt eines vom Zulassungssystem für Sie zugeteilten Kennzeichens können Sie sich auch ein Wunschkennzeichen zuteilen lassen, sofern die gewünschte Kombination frei ist.
Auf unseren Internetseiten können Sie sich ein Kennzeichen aussuchen und für 90 Tage reservieren lassen.
Die Gebühr für die Zuteilung eines Wunschkennzeichens beträgt 10,20 Euro, die Vorabreservierung kostet nochmals 2,60 Euro.
Die Reservierung erfolgt unverbindlich und ausschließlich auf den zukünftigen Halter des Fahrzeuges. Es kann also kein Rechtsanspruch auf die Zuteilung des von Ihnen gewählten Kennzeichens geltend gemacht werden.
Die endgültige Vergabe der Kennzeichen erfolgt erst im Rahmen der Zulassung. Erst hier kann oftmals festgelegt werden, welche Schildermaße zu fertigen sind. Die vorherige Anfertigung von Kennzeichenschildern bei entsprechenden Online-Anbietern oder örtlichen Schilderherstellern, aufgrund einer bestehenden Reservierung, erfolgt auf eigene Gefahr. Für entstandene Kosten können keine Ersatzansprüche gegen den Rhein-Kreis Neuss geltend gemacht werden.
Bitte reservieren Sie nur so viele Kennzeichen, wie Sie für Ihren persönlichen Bedarf tatsächlich benötigen. Insbesondere unsere Händlerkunden möchten wir bitten, keine 'Vorrats-Reservierungen' durchzuführen. Nicht mehr benötigte Reservierungen können Sie telefonisch oder per E-Mail stornieren lassen.
Wir behalten uns vor, bei mehr als drei Reservierungen auf eine Person, die ältesten Reservierungen zu löschen. Gleiches gilt für Reservierungen mit unstimmigen Personendaten oder wenn Kennzeichen im Internet oder auf anderem Weg zum Erwerb angeboten werden.
Kennzeichen (Allgemein)
Kraftfahrzeugen, bei denen bauartbedingt eine Größenbeschränkung des Platzes für das Kennzeichen besteht, kann als Ausnahme eine kleinere Kennzeichenkombination (2-stellig) zugeteilt werden (Importfahrzeuge, Oldtimer). Da es sich hierbei um eine eng auszulegende Ausnahme handelt, ist dafür die Vorlage des Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr erforderlich. Aus dem Gutachten muss hervorgehen, wie groß der höchstmögliche Platz ist und ob Veränderungen am Fahrzeug technisch möglich und verhältnismäßig sind. Dem Halter ist evtl. eine Veränderung des Fahrzeuges zur Anbringung eines normalen Kennzeichens zuzumuten.
Wurde das Fahrzeug nachträglich verändert, ist die Erteilung einer Ausnahme für eine kleine Kennzeichenkombination nicht möglich. Das Fahrzeug muss umgebaut werden.
Die Buchstabenkombinationen HJ, KZ, NS, SA und SS werden grundsätzlich nicht vergeben, da sie auf nationalsozialistische Vereinigungen und Einrichtungen hinweisen.
Alle Kennzeichen sind ausnahmslos mit dem blauen EU-Feld zu prägen. Klebekennzeichen sind in Deutschland nicht zugelassen.
Die Zusatzbuchstaben E (Elektrofahrzeug) oder H (Oldtimerfahrzeug) sowie der Saisonzeitraum sind Zusatzzeichen, die nicht Bestandteil der amtlichen Kennzeichen sind. Bitte beachten Sie, dass die Kennzeichenkombination bei Zuteilung/ Wunschkennzeichenvergabe eines E oder H- Kennzeichens sowie der Betriebszeitraum bei einem Saisonkennzeichen maximal 7- stellig sein darf. Beispiel: NE-TT300
Krafträder
Seit April 2011 werden Krafträdern sogenannte Motorradkennzeichen zugeteilt. Durch die Prägung in verkleinerter Schrift verringert sich die Breite des Kennzeichenschildes. Die bisherigen Kennzeichen mit normaler Schrift können nach wie vor alternativ zugeteilt werden.
Für bereits zugelassene Krafträder oder innerhalb des gleichen Zulassungsbezirks außer Betrieb gesetzte Krafträder besteht auch bei kleinen Kennzeichenkombinationen Bestandsschutz. Hier können auch die bisherigen größeren Kennzeichen von den Krafträdern genutzt werden. Der Halter kann wählen, ob er das alte Kennzeichen behalten will oder sich ein neues kleines Kradkennzeichen mit gleicher Kombination prägen lassen möchte.
Die Gebühren für die Siegelung des neuen Kennzeichens betragen 4,10 €.
Kennzeichengrößen
- einzeilige Kennzeichen max. 520 mm breit, 110 mm hoch
- zweizeilige Kennzeichen max. 340 mm breit, bei zwei- und dreirädrigen Fahrzeugen 280 mm, 200 mm hoch
- Kraftradkennzeichen 180 – 220 mm breit, 200 mm hoch
- Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen max. 255 mm breit, 130 mm hoch
Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen sind nur für Leichtkrafträder sowie für Zugmaschinen und Anhänger mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h zuzuteilen.
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Diese Dienstleistung können Sie im Bürger-Servicecenter Neuss beantragen, wenn unser Straßenverkehrsamt geschlossen hat.