Zulassung eines Fahrzeug-Eigenbaus
Das Fahrzeug (beispielsweise ein Anhänger) wurde unter Verwendung verschiedener Bauteile (Fahrgestell, Aufbauten usw.) in Eigenleistung gefertigt. Nun soll es mit Fahrzeugpapieren versehen und zugelassen werden.
Diese Unterlagen benötigen Sie
Ausweis der Person, auf die das Fahrzeug zugelassen werden soll.
Hinweis: Ein neuer Wohnsitz muss vorher beim Einwohnermeldeamt der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung angemeldet werden.
Wenn die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist (bzw. werden soll), nicht persönlich erscheint, benötigt die beauftragte Person immer
- eine schriftliche Vollmacht (siehe Downloads),
- den eigenen Lichtbildausweis sowie
- den Lichtbildausweis desjenigen, der die Vollmacht erteilt hat.
Bei Minderjährigen benötigen wir die schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten. Ein Fahrzeug darf auf Minderjährige ohne eine Schwerbehinderung nur dann zugelassen werden, wenn die minderjährige Person für dieses Fahrzeug eine entsprechende Fahrerlaubnis besitzt. Liegt eine Schwerbehinderung vor, ist der Schwerbehindertenausweis vorzulegen.
Bei Zulassungen auf Vereine, die im Vereinsregister eingetragen sind, benötigen wir
- einen aktuellen Auszug aus dem Vereinsregister
- den Original-Lichtbildausweis eines Vertretungsberechtigten
- eine beauftragte Person muss sich mit ihrem eigenen Lichtbildausweis ausweisen und eine unterschriebene Vollmacht eines Vertretungsberechtigten vorlegen
Bei Zulassungen auf eine juristische Person benötigen wir
- GmbH
- aktueller Auszug aus dem Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
- Original-Lichtbildausweis des rechtsgeschäftlichen Vertreters (Geschäftsführer, Prokurist)
- eine beauftragte Person muss sich zusätzlich mit ihrem eigenen Lichtbildausweis ausweisen und eine unterschriebene Vollmacht des rechtsgeschäftlichen Vertreters vorlegen.
- Einzelunternehmen
- aktuelle Gewerbeanmeldung
- Original-Lichtbildausweis des Inhabers
- eine beauftragte Person muss sich zusätzlich mit ihrem eigenen Lichtbildausweis ausweisen und eine unterschriebene Vollmacht des Inhabers vorlegen.
- Bei einer Zulassung auf Personenmehrheiten (etwa GbR) sind die Personalausweise und Unterschriften von allen Personen erforderlich. Außerdem muss eine Person erklären, dass sie die Haftung für das Fahrzeug übernimmt (siehe Downloads).
Diesen Nachweis können Sie mit Originalrechnungen oder Kaufverträgen erbringen.
Das Vollgutachten nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) erhalten Sie bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr einer technischen Prüfstelle.
Mit der so genannten "eVB-Nummer" erbringen Sie den Nachweis über die gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung. Bitte beachten Sie, dass die eVB-Nummer nach sechs Monaten ihre Gültigkeit verliert. Für Kurzzeitkennzeichen benötigen Sie eine spezielle Kurzzeit-eVB.
Um ein Fahrzeug zulassen zu können, muss bei der Zulassungsbehörde ein SEPA-Lastschriftmandat (siehe Downloads) abgegeben werden. Dieses muss sowohl vom Girokontoinhaber als auch vom ggf. abweichenden Fahrzeughalter unterschrieben sein.
Diese Kosten entstehen bei uns
ab 42,20 Euro
Diese Dienststelle hilft Ihnen weiter
Straßenverkehrsamt Neuss
Oberstraße 91
41460 Neuss
- montags bis donnerstags
- 08:00 bis 15:30 Uhr
- freitags
- 08:00 bis 12:00 Uhr
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