Neue Zulassungsdokumente ab dem 01. Oktober 2005
Straßenverkehr |
Im Oktober 2005 wurde in Deutschland ein neues Zulassungsdokument eingeführt, das aus zwei Teilen besteht. Die Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzt den bisherigen Fahrzeugschein, die Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt den Fahrzeugbrief.
Mit der Neuregelung wird eine EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt; die Fahrzeugdaten werden in EG-einheitliche Codierungen übergeführt.
Alte Papiere müssen nicht umgetauscht werden
Die vor dem 1.10.2005 ausgegebenen Fahrzeugpapiere behalten weiter ihre Gültigkeit, Sie müssen Ihre bisherigen Papiere also nicht umtauschen. Solange Sie in Ihrem Fahrzeugschein und -brief nichts ändern wollen oder müssen, können Sie diese Unterlagen weiter verwenden.
Wann erhalten Sie die neuen Papiere?
Muss aufgrund eines Vorganges ein Fahrzeugbrief oder Fahrzeugschein verändert und damit neu ausgestellt werden, werden unter Vorlage der bisherigen 2 Dokumente (Fahrzeugschein und -brief) immer die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ausgegeben. Eine Ausnahme von dieser Regelung gibt es bei einem Umzug innerhalb des Rhein-Kreises Neuss; die Änderung wird mittels Etikett im Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen.