Aufbruchgenehmigung (Kreisstraßen)
Sie wollen im öffentlichen Straßenraum von Kreisstraßen eine Baumaßnahme (zum Beispiel Ver- oder Entsorgungsleitungen verlegen) durchführen und müssen dafür einen Gehweg neben der Straße oder die Fahrbahn aufbrechen.
Diese Unterlagen benötigen sie:
- Antragsformular (siehe Downloadbox am Seitenende)