Kreisstraßen (Neubau, Erneuerung, Unterhaltung)
Der Rhein-Kreis Neuss ist für die Kreisstraßen, Radwege entlang der Kreisstraßen und dazugehörigen Einrichtungen (Brücken, Ampeln usw.) auf seinem Gebiet zuständig.
Neben der Planung und dem Neubau von Kreisstraßen gehören auch der Umbau, Ausbau, die Erweiterung, Erneuerung, Instandsetzung und Unterhaltung (etwa Mähen der Grünstreifen, Schneiden der Gehölze, Winterdienst) der bestehenden Kreistraßen zum Aufgabenbereich der Verwaltung.
Was sind Kreisstraßen?
Kreisstraßen dienen dem überörtlichen Verkehr innerhalb eines Kreises, dem Verkehr zwischen benachbarten Kreisen bzw. kreisfreien Städten oder dem Anschluss von Gemeinden an das überörtliche Verkehrsnetz.
Kreisstraßen sind grundsätzlich nummeriert. Die Kurzbezeichnung besteht aus einer fortlaufenden Nummer und dem vorangestellten Großbuchstaben K für Kreisstraße (Beispiel: K30).
Ansprechpartner für die anderen Straßen
- Autobahnen, Bundesstraßen, Landstraßen: Straßen.NRW
- Gemeindestraße: Die jeweilige Gemeinde.