Altlastenkataster (Auskunft)
Dienstleistung online erledigen
Diese Dienstleistung kann online erledigt werden.
Das Vorhaben kann ohne Besuch im Kreishaus durchgeführt werden.
Vor einem Grundstückskauf oder einer geplanten Baumaßnahme sollte die Frage evtl. bestehender Altlasten geklärt werden, um unvorhersehbare Kosten zu vermeiden. Jeder hat das Recht, eine Auskunft über die Daten aus dem Kataster zu erhalten. Bei uns erhalten Sie Auskunft.
Der Rhein-Kreis Neuss führt als zuständige Behörde ein Kataster über Altstandorte und Altablagerungen, dass permanent aktualisiert und fortgeschrieben wird.
Bei den Altstandorten handelt es sich um ehemalige Betriebe, in denen mit umweltgefährdenden Stoffen gearbeitet wurde, wie z.B. Tankstellen, chemische Reinigungen, Gaserzeugung, Maschinenbau. Bei den Altablagerungen handelt es sich um alte Deponien, Ablagerungen und Auffüllungen wie z.B. ehemalige Kies- oder Lehmgruben, die nach ihrer Ausbeutung wieder mit Bodenaushub, Bauschutt, Haus-, Gewerbe-, Industriemüll und sonstigen Materialien verfüllt worden sind. Altstandorte und Altablagerungen können zu Altlasten werden, sofern von ihnen eine Gefährdung für den Menschen oder die Umwelt ausgeht.
Diese Unterlagen benötigen Sie
Erforderlich ist ein formloser schriftlicher Antrag oder der ausgefüllte Antragsvordruck (siehe unten) mit Name, Anschrift / Rechnungsadresse, gerne auch per E-Mail
- Adresse des Grundstückes
- Gemarkung, Flur, Flurstück
- Flurkarte (soweit vorhanden)
- Vollmacht des Grundstückeigentümers (sofern Sie nicht Eigentümer sind)
- Gerichtsauftrag (soweit vorhanden)
Was Sie in diesem Zusammenhang noch wissen sollten
Die Ihnen erteilte Auskunft basiert auf Informationen aus unserem Altlastenkataster. Sie beschränken sich auf eine Aufstellung der bei uns zum Zeitpunkt der Anfrage vorliegenden Erkenntnisse und Untersuchungsergebnisse. Es wird keine Gewähr für die Aktualität der Information und die Vollständigkeit der Unterlagen übernommen.
Bearbeitungsdauer
In der Regel eine Woche, bei zusätlichen Recherchen und Auswertungen von Gutachten hängt die Bearbeitungszeit vom Einzelfall ab.
Diese Kosten entstehen bei uns
Nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit der Allgemeinen Gebührenordnung sind Auskünfte gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach dem Umfang der vorliegenden Information und kann bis maximal 500 € betragen. Die Mindestgebühr beträgt 20,00 €. Diese fällt z.B. auch an, wenn für das Grundstück keine Einträge im Altlastenkataster vorliegen. Sofern Gutachten vorliegen und ausgewertet werden müssen, erhöht sich die Gebühr zuzüglich eventuell anfallender Kosten für Computerausdrucke von 0,25 € pro DIN A4 Seite.
Ansprechpersonen
Lena Eßer
Auf der Schanze 4 | Tel: +49 (0) 2181 601-6824 |
41515 Grevenbroich | Fax: +49 (0) 2181 601-86824 |
Indoor-Navigation | Mail: bodenschutz(at)rhein-kreis-neuss.de |
Andreas Abts
Auf der Schanze 4 | Tel: +49 (0) 2181 601-6829 |
41515 Grevenbroich | Fax: +49 (0) 2181 601-86829 |
Indoor-Navigation | Mail: bodenschutz(at)rhein-kreis-neuss.de |