Artenschutz (heimische Arten)
Diese Dienstleistung umfasst den Artenschutz heimischer Arten, also den Schutz aller wild lebenden Pflanzen und Tiere sowie deren Lebensgemeinschaften und Lebensräume (allgemeiner Artenschutz + besonderer Artenschutz).
Möchten Sie hingegen ein nicht heimisches Tier (wie Papageien, Echsen oder Leguane) importieren oder weiterverkaufen, so klicken Sie bitte hier.
Allgemeiner Artenschutz
Der allgemeine Artenschutz hat zum Ziel, menschliche Einwirkungen auf wildlebende Tiere und Pflanzen sowie deren Lebensgemeinschaften und Lebensräume nur in Ausnahmefällen und aus vernünftigem Grund zu gestatten.
Die gewerbliche Entnahme wildlebender Pflanzen aus der Natur bedarf der Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde.
Auch Wespen und deren Nester stehen unter allgemeinem Artenschutz.
Besonderer Artenschutz
Der besondere Artenschutz betrifft die in ihrem Bestand bedrohten oder gefährdeten Arten wie beispielsweise Hornissen und Hummeln. Es ist nicht gestattet die Tiere zu töten oder deren Nester zu zerstören.
So ist es beispielsweise nicht gestattet Schwalbennester ohne entsprechende Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde zu entfernen, umzusiedeln oder deren Zugang zu versperren.
Ausnahmen
Sind beispielsweise mit einem Hornissenvolk unzumutbare Beeinträchtigungen der persönlichen Lebensbereiche verbunden (z.B. bei Allergien gegen Insektenstiche oder Kleinkindern im Garten), so können Ausnahmegenehmigungen zur Umsiedlung der Nester erteilt werden. Bitte setzen Sie sich hierzu zunächst mit dem "Haus der Natur - Biologische Station im Rhein-Kreis Neuss e.V." in Verbindung.
Diese Unterlagen benötigen Sie
- Antrag mit Begründung
Diese Kosten entstehen bei uns
- 30 bis 5.000 €