Elektro- und Elektronikschrott entsorgen
Seit 2006 dürfen ausgediente Elektro- und Elektronikgeräte nicht mehr über den Hausmüll entsorgt werden. Dies gilt sowohl für Großgeräte wie Kühlschranke und Fernseher, als auch für Kleingeräte wie Rasierapparate und Taschenrechner. Seit 2018 gilt der sogenannte offene Anwendungsbereich „open scope“. Demnach fallen alle elektrischen und elektronischen Geräte unter den Anwendungsbereich des ElektroG (Elektro- und Elektronikgerätegesetz), es sei denn sie sind explizit ausgeschlossen. Beispielsweise sind nun auch Möbel- und Kleidungsstücke mit elektrischen Funktionen separat zu entsorgen, sofern der elektronische Bestandteil funktional und/oder baulich in das Gesamtprodukt fest eingebaut ist und sich nur unter großer Anstrengung wieder ausbauen lässt.
Ab dem 01.05.2019 sind auch die „passiven“ Geräte getrennt zu sammeln. Hierunter sind solche Geräte zu verstehen, die Strom lediglich durchleiten. Bauteile wie Kabel als Meterware, Aderendhülsen und Ringkabelschuhe sind nicht betroffen. Nur Endgeräte wie beispielsweise konfektionierte Verlängerungskabel, Lichtschalter oder Steckdosen sind nun ebenfalls getrennt vom Hausmüll zu entsorgen.
Sonderregelung für Nachtstromspeicheröfen
Es wird empfohlen, die Demontage und die Entsorgung von Nachtstromspeicheröfen durch Fachfirmen mit Sachkundenachweis nach TRGS 519 ausführen zu lassen. Nachtstromspeicheröfen älterer Baujahre können nämlich krebserregende Bestandteile aus Asbest und Chrom (IV) enthalten.
Die Geräte werden nur angenommen, wenn sie in reißfester PE-Folie mit einer Mindeststärke von 0,2 mm oder in entsprechenden Großraumsäcken luftdicht verpackt angeliefert werden.
Rückgabemöglichkeiten
Kleine Elektrogeräte mit einer Kantenlänge bis zu 25 cm können im Fachhandel (ab 400 m² Verkaufsfläche) abgegeben werden. Beim Neukauf größerer Geräte können auch größere Altgeräte gleicher Geräteart abgegeben werden. Diese Rücknahmeregelungen gelten auch für Lebensmittelgeschäfte wie Aldi, Lidl und Co., sofern sie über eine Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern verfügen und mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektrogeräte zum Verkauf anbieten.
Die Städte und Gemeinden bzw. der Kreis sind ebenfalls verpflichtet entsprechende Rücknahme- und Sammelstellen einzurichten. Im Rahmen der so genannten Produktverantwortung stehen die Hersteller in der Pflicht die Altgeräte dort einzusammeln und später zu verwerten.
Rückgabemöglichkeit für Privathaushalte
- Abholung durch die Sperrmüllabfuhr der Städte und Gemeinden nach vorheriger Anmeldung
- Kostenlose Rückgabe an den Kleinanlieferstationen der Deponien Neuss-Grefrath und Grevenbroich-Neuenhausen
Rückgabemöglichkeiten für Gewerbetreibende
- Gewerbliche Altgeräte können, sofern sie in Beschaffenheit und Menge mit den in privaten Haushaltungen anfallenden Geräten vergleichbar sind, an der auf der Deponie Neuss-Grefrath eingerichteten Sammel- und Übergabestelle (nicht Kleinanlieferstation) abgegeben werden. Die Sammelstelle ist von montags bis freitags jeweils von 8:00 bis 16:00 Uhr geöffnet. Bei der Anlieferung von mehr als 20 Großgeräten (Kühlgeräte, Spülmaschinen etc.) ist eine telefonische Anmeldung unter 02131 984715 erforderlich. Die Altgeräte sind vom Anlieferer selbst in die bereitgestellten Container zu verladen.
- Die Abgabe von nicht haushaltsüblichen Geräten (wie Großkopierern und Fahrkartenautomaten) ist an der Sammelstelle nicht möglich. Wurden die Geräte vor dem 13.08.2005 in Verkehr gebracht, so ist der Besitzer für die Entsorgung verantwortlich. Für Geräte, die später in Verkehr gebracht wurden, haben die Hersteller entsprechende Rückgabemöglichkeiten einzurichten und die Altgeräte anschließend zu entsorgen.
Sonderregelung für Leuchtstoffröhren
Auch bei gewerblicher Herkunft sind Leuchtstoffröhren an den Kleinanlieferstationen Neuss-Grefrath oder Grevenbroich-Neuenhausen abzugeben, sofern deren Menge 50 nicht übersteigt. Für die Entsorgung größerer Mengen ist der Gewerbebetrieb selbst verantwortlich. Dies kann z.B. durch Abgabe an der gewerblichen Sammelstelle der Firma Rieck Entsorgungs-Logistik, Duisburger Straße 10a, 41460 Neuss (Telefon 02131 717950) oder über das Gewerbeschadstoffmobil erfolgen.
Sollten Sie bezüglich des genauen Entsorgungsweges Ihrer Altgeräte unsicher sein, so stehen wir Ihnen gerne zur Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung.
Kleinanlieferstationen im Rhein-Kreis Neuss
Sollten Sie bezüglich des genauen Entsorgungsweges Ihrer Altgeräte unsicher sein, so stehen wir Ihnen gerne zur Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung.
Warum getrennte Sammlung?
Elektro(nik)altgeräte und Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden, da sie wertvolle Rohstoffe enthalten können, die in Recyclingverfahren wiedergewonnen werden können. Umgekehrt können die Geräte allerdings auch umwelt- und gesundheitsschädigende Stoffe enthalten.
An dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne erkennen Sie, dass Batterien, Akkus und Elektro(nik)geräte nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.
Entfernen der Batterien und Akkus
Wenn Batterien oder Akkus nicht fest in Elektro(nik)geräten verbaut sind (z. B. in Digitalkameras, Akkuschraubern), müssen diese vor der Entsorgung aus dem Gerät entnommen und getrennt entsorgt werden. Nutzen Sie hierfür die Batterie Sammelbehälter und vermeiden Sie Kurzschlüsse, indem Sie bei Lithiumbatterien die Pole abkleben.
Vorsicht vor Schrottsammlungen
Die Entsorgung alter Elektro(nik)geräte über Schrottsammlungen bzw. -sammler ist nicht erlaubt. Was vermeintlich hilfreich erscheint, ist illegal und kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldstrafe geahndet werden. Hintergrund ist, dass der Geschäftszweck illegaler Sammlungen in der Regel die Ausschlachtung ist, d. h. der Vertrieb wertvoller und gewinnbringender Materialien. Weniger wertvolle, wertlose oder gefährliche Restbestandteile hingegen werden oftmals am Straßenrand belassen, in der freien Natur entsorgt oder ins Ausland verbracht, wo sie unter meist gesundheits- und umweltschädigenden Bedingungen entsorgt oder verbrannt werden.