Entsorgung von HBCD-haltigen Dämmstoffen im Rhein-Kreis Neuss
Hinsichtlich der Dämmstoffe mit HBCD hat die Bundesregierung auf Vorschlag des Bundesrates am 21.12.2016 ein 1-jähriges Moratorium verfügt. HBCD-haltige Dämmstoffe sind für ein Jahr von der Einstufung als gefährliche Abfälle ausgenommen. Damit stehen die alten, bewährten Entsorgungswege vorübergehend wieder zur Verfügung. Im Laufe des Jahres sollen langfristig praktikable Entsorgungswege für HBCD-haltige Dämmstoffe geschaffen werden.
Die neue Regelung ist am Tag nach ihrer Verkündigung in Kraft getreten. Die Verkündigung erfolgte am 27.12.2016 (Bundesgesetzblatt, Jahrgang 2016, Nr. 64).
Die Entsorgung von gewerblichen Abfällen - auch von Dämmstoffplatten - erfolgt im Rhein-Kreis Neuss ab dem 01.01.2017 nicht mehr durch den Kreis als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger, sondern durch die gewerbliche Entsorgungswirtschaft. Eine Ausnahme bilden nur die Deponieabfälle, diese werden weiter durch den Kreis entsorgt. Die Konditionen und Annahmekriterien für Gewerbeabfälle wie Bauabfälle mit Dämmstoffplatten oder sortenreine Dämmstoffplatten werden ab dem 01.01.2017 nicht mehr vom Kreis festgelegt.
Auf Nachfrage hat beispielsweise die EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH mitgeteilt, dass sie am Standort Neuss-Grefrath Dämmstoffe mit HBCD bei eigener Anlieferung wie folgt annimmt:
- bei Bauabfall-Gemischen mit weniger als 50 Volumen-% Dämmstoffplatten: ohne Voranmeldung,
- bei Bauabfall-Gemischen mit mehr als 50 Volumen-% Dämmstoffplatten: mit tel. Voranmeldung unter 02131 9847 269.
Die Preise müssen bei der EGN erfragt werden.
Darüber hinaus können natürlich auch andere Entsorgungsunternehmen angefragt werden.
Dämmstoffe aus Mineralwolle werden nach wie vor vom Kreis auf der Deponie entsorgt. Die Deponiegebühr für mineralische Dämmstoffe beträgt 281,61 Euro/t ab dem 01.01.2017.