Erlaubnis für das Sammeln, Befördern, Makeln und Handeln mit gefährlichen Abfällen
Jeder, der gewerbsmäßig gefährliche Abfälle einsammelt, befördert, makelt oder handelt benötigt hierfür eine abfallrechtliche Erlaubnis. Sofern der Antragsteller nicht gleichzeitig Betreiber einer von der Bezirksregierung Düsseldorf genehmigten Anlage ist, ist der Rhein-Kreis Neuss für die Erteilung dieser Erlaubnis zuständig.
Betriebe, die im Rahmen ihres wirtschaftlichen Unternehmens Abfälle befördern, sammeln, handeln oder makeln, bedürfen einer solchen Erlaubnis nicht.
Diese Unterlagen benötigen Sie
- Antragsformular
- Firmenbezogene Nachweise
- Gewerbeanmeldung
- Handelsregisterauszug (falls eingetragen)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9)
- Betriebshaftpflichtversicherung und eine auf die jeweilige Tätigkeit bezogene Umwelthaftpflichtversicherung
- Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung bei Sammlern und Beförderern
- Personenbezogene Nachweise (für Betriebsinhaber / Geschäftsführer und die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortliche Personen)
- Polizeiliches Führungszeugnis (Belegart OG, nicht älter als 3 Monate)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9, nicht älter als 3 Monate)
- Nachweis der Fachkunde für die verantwortlichen Personen:
- Nachweis einer mindestens zweijährigen praktischen Erfahrung in dem Tätigkeitsbereich, für den die Erlaubnis beantragt wird. Es reicht auch eine einjährige Tätigkeit aus, wenn ein Studium, eine kaufmännische oder technische Fachschul- oder Berufsausbildung oder Meisterqualifikation auf einem Fachgebiet vorliegt, dem der beantragende Betrieb hinsichtlich seiner Betriebsvorgänge zuzuordnen ist.
- Teilnahme an einem Fachkundelehrgang
- Sonstige; für die Erteilung der Erlaubnis bedarf es ferner folgender Angaben, die formlos mit dem Antrag übermittelt werden sollten:
- Laufzeit der Erlaubnis
- Abfallarten, die befördert, gesammelt, gehandelt oder gemakelt werden sollen (mit Angabe des 6-stelligen Abfallschlüssels sowie der Bezeichnung nach der AVV). Die Auflistung ist nicht erforderlich, sofern die Einsammlung und Beförderung aller Abfälle der AVV beantragt wird.
Diese Kosten entstehen bei uns
- Je nach erforderlichem Verwaltungsaufwand zwischen 500 und 1.000 Euro