Fauna-Flora-Habitat Gebiete (FFH)
Parallel zu der Konvention zur Erhaltung der Biologischen Vielfalt (Rio, 1992) beschlossen die Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft die Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH-Richtlinie), die gemeinsam mit der EG-Vogelschutzrichtlinie Grundlage für ein zusammenhängendes europäisches Schutzgebietsnetz "NATURA 2000" sein soll. Dieses europäische Biotopverbundnetz setzt sich aus bedeutenden Rückzugsgebieten europaweit gefährdeter Lebensräume, Pflanzen und Tiere zusammen. Die Gebiete des Netzes werden in den Mitgliedsstaaten als besondere Schutzgebiete nach den dort geltenden Bestimmungen festgesetzt und der Kommission gemeldet.
Im Rhein-Kreis Neuss betrifft dies folgende Schutzgebiete (zum Teil grenzüberschreitend):
- DE-4405-301 Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef (2.335,76 ha)
- DE-4605-301 Latumer Bruch mit Buersbach, Stadtgräben und Wasserwerk (297,74 ha)
- DE-4606-301 Die Spey (106,35 ha)
- DE-4706-301 Ilvericher Altrheinschlinge (311,27 ha)
- DE-4806-303 Knechtstedener Wald mit Chorbusch (1.177,64 ha)
- DE-4806-304 NSG Uedesheimer Rheinbogen (91,97 ha)
- DE-4806-305 Wahler Berg (8,68 ha)
- DE-4807-301 Urdenbach-Kirberger Loch - Zonser Grind (705,77 ha)
Die Unterschutzstellung als besondere Schutzgebiete (Naturschutzgebiete) ist bei uns bereits erfolgt. Der Schutz der im Rhein-Kreis Neuss liegenden Gebiete des europäischen Schutzgebietsnetzes "NATURA 2000" erfolgt nach den Bestimmungen der Landschaftspläne für diese Naturschutzgebiete und unter Berücksichtigung der besonderen Bestimmungen für FFH-Gebiete.
Insgesamt sind 2022 mehr als 25 % des Kreisgebietes als Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale und Geschützte Landschaftsbestandteile festgesetzt.