Gartenabfälle entsorgen
Das Verbrennen von Gartenabfällen ist im Rhein-Kreis Neuss grundsätzlich nicht zulässig. Es drohen Geldbußen!
Die Entsorgung von Gartenabfällen (Rasenschnitt, Ast- und Strauchwerk, Laub etc.) kann mittels Eigenkompostierung, über die Biotonne oder - bei saisonal bedingtem Mehranfall - durch Anlieferung an den Kleinanlieferstationen erfolgen (maximal 1 m³ bzw. 200 kg pro Tag). Hierfür wird seit dem 01.01.2024 keine Gebühr mehr erhoben.
Bei größeren Mengen (z. B. nach Baumfällungen) sollten Gartenabfälle am besten gehäckselt und vor Ort als Mulch wieder eingebracht werden. Das Umweltamt stellt auf Nachfrage eine Liste der Firmen zur Verfügung, die Häckseldienste anbieten oder Häcksler verleihen.
Größere Mengen an Gartenabfällen können auch ohne Anmeldung und Mengenbegrenzung zur Kompostierungsanlage in Korschenbroich angeliefert werden.
Garten- und Parkabfälle bis 15 cm Durchmesser kompostierbar ohne Verunreinigung | 69,00 EUR/t |
Garten- und Parkabfälle bis 15 cm Durchmesser kompostierbar mit Verunreinigung | 85,00 EUR/t |
Wurzelstücke, Stubben und Stammhölzer größer 15 cm Durchmesser, ohne Verunreinigung, sortenreines Langgras | 60,00 EUR/t |
Mindestentgelt | 15,00 EUR/Anlieferung |
Wiederaufladepauschale bei zurückgewiesener Anlieferung | 80,00 EUR/Anlieferung |
Organische Produktionsabfälle wie z.B. Obst-, Getreide- und Kartoffelschlempe, Malztreber, Trester, Holzwolle, Sägemehl und -späne, Zelluloseabfälle, Pferdemist, verbrauchte Filtermatten (Getränkeindustrie) und weitere Abfallarten können nach verheriger Abstimmung (Tel.: 02235 / 684-221) angenommen werden. | 89,00 EUR/t |
Die Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.
Die vom Rhein-Kreis Neuss mit der Betriebsführung der Kompostierungsanlage beauftragte RETERRA Service GmbH erhebt die dargestellten Entgelte im eigenen Namen und auf eigene Rechnung für den Rhein-Kreis Neuss.
Die genannten Abfälle werden als nicht überlassungspflichtige Abfälle zur Verwertung angenommen. Die genannten Preise gelten nur für Abfälle aus dem Rhein-Kreis Neuss. Bei anderen Herkunftsbereichen: Preis auf Anfrage.
Diese Preisliste gilt nicht für Anlieferungen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger sowie für Kleinanlieferungen nach § 1 Nr. 2 der Abfallgebührensatzung des Kreises (bis zu 200 kg und bis zu 1 cbm).