Gewässer - Unterhaltung und Ausbau
Oberirdische Gewässer sind so zu bewirtschaften, dass ein guter ökologischer und chemischer Zustand erhalten oder erreicht wird. Die Anforderungen aus Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen nach der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie sind zu berücksichtigen.
Wozu Gewässerausbau und was ist dabei zu beachten?
Gewässerausbau ist die Herstellung, Beseitigung oder wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer. Beispiele sind Gewässerverlegungen, Renaturierungen, das Offenlegen verrohrter Bachabschnitte oder die Anlage von Feuchtbiotopen - ebenso Deich- und Dammbauten. Gewässer sind dabei so auszubauen, dass natürliche Rückhalteflächen erhalten bleiben, das natürliche Abflussverhalten nicht wesentlich verändert wird und naturraumtypische Lebensgemeinschaften bewahrt werden. Für den Ausbau bedarf es einer Plangenehmigung oder Planfeststellung.
Bei Rhein und Neusser Hafen führt die Bezirksregierung Düsseldorf das Zulassungsverfahren unter Beachtung der Umweltverträglichkeit durch. Bei Erft und Niers richtet sich die Zuständigkeit nach der Einstufung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Bedarf das Vorhaben einer Umweltverträglichkeitsprüfung oder allgemeinen Vorprüfung im Einzelfall, ist die Bezirksregierung Düsseldorf zuständig. Bei den übrigen Gewässern und bei Vorhaben an Erft und Niers, die keiner oder einer standortbezogenen Umweltverträglichkeitsüberprüfung bedürfen - insbesondere naturnahe oder kleinräumige Ausbauten - ist die Untere Wasserbehörde zuständig. Bei Fragen im Vorfeld einer Antragstellung ist Ihnen die Untere Wasserbehörde gerne behilflich.
Was ist Gewässerunterhaltung und wer führt sie durch?
Die Unterhaltung oberirdischer Gewässer umfasst ihre Pflege und Entwicklung - besonders durch die
- Erhaltung des Gewässerbettes - auch zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses
- Erhaltung der Ufer - insbesondere durch standortgerechte Ufervegetation - und Freihaltung der Ufer für den Wasserabfluss
- Erhaltung und Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit besonders als Lebensraum von wild lebenden Tieren und Pflanzen
- Erhaltung eines Gewässerzustands, der hinsichtlich der Abführung oder Rückhaltung von Wasser, Geschiebe, Schwebstoffen und Eis den wasserwirtschaftlichen Bedürfnissen entspricht.
Die Gewässer im Rhein-Kreis Neuss werden von den Kommunen (Jüchen, Korschenbroich, Meerbusch und Neuss) oder den Wasser- und Bodenverbänden (Deichverband Meerbusch-Lank, Erftverband, Niersverband, Wasser- und Bodenverband Nordkanal) unterhalten. Zur Überprüfung der ordnungsmäßigen Gewässerunterhaltung erhält die Untere Wasserbehörde die jährlich geplanten Maßnahmen zusammengefasst in einem Unterhaltungsplan. Für Erft und Niers ist die Bezirksregierung Düsseldorf zuständig.