Indirekteinleitergenehmigung
Was sind Indirekteinleiter?
Indirekteinleiter leiten Abwasser indirekt, d.h. über ein öffentliches Kanalsystem mit angeschlossener Kläranlage in ein Gewässer ein. Aus dem Rhein-Kreis Neuss werden die Abwässer über die jeweilige städtische bzw. gemeindliche Kanalisation zu insgesamt elf Kläranlagen geleitet. Aus den Kläranlagen fließt das gereinigte Abwasser über den Jüchener Bach bzw. den Gillbach, den Nordkanal und die Erft in den Rhein bzw. in die Niers.
Warum benötigen Sie eine Einleitgenehmigung der Unteren Wasserbehörde?
In den kommunalen Kläranlagen werden mechanisch zu entfernende und biologisch abbaubare Stoffe aus dem Abwasser beseitigt. Gefährliche oder schwer abbaubare Schadstoffe im Abwasser, wie z. B. Schwermetalle, Mineralölkohlenwasserstoffe, halogenierte Kohlenwasserstoffe oder Aromatenetc. können den Betrieb der Kläranlagen nachhaltig stören bzw. sie außer Funktion setzen. Daher müssen Industrie- und Gewerbebetriebe in denen solche Schadstoffe ins Abwasser gelangen können, Vorkehrungen treffen, um den Schadstoffeintrag zu minimieren, soweit es nach dem Stand der Technik möglich ist. Dies kann durch produktionsspezifische Maßnahmen oder durch eine Abwasservorbehandlung im Betrieb erfolgen.
Eine nach dem Stand der Technik betriebene Abwassereinleitung in die öffentliche Kanalisation trägt somit auch zur Reinhaltung unserer Oberflächengewässer bei.
Wer benötigt eine Genehmigung zur Indirekteinleitung?
Für die Einleitung von gewerblichem Abwasser aus bestimmten Herkunftsbereichen besteht gemäß § 58 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) eine Genehmigungspflicht. Diese Genehmigungspflicht besteht immer dann, wenn in den herkunftsbezogenen Anhängen der Abwasserverordnung Anforderungen für den Ort des Anfalls von Abwasser oder vor Vermischung mit Abwasser aus anderen Herkunftsbereichen gestellt werden.
Die Herkunftsbereiche, deren Indirekteinleitung genehmigungsbedürftig sein kann und die Anforderungen an die Einleitung dieses Abwassers sind in der Abwasserverordnung (AbwV) und ihren 57 Anhängen aufgeführt. Die Inhalte dieser Abwasserverordnung können Sie über die Linkbox erfahren. Darüber hinaus können Sie hier für einige der am häufigsten vorkommenden Einleitungen im Rhein-Kreis Neuss spezielle Antragsformulare erhalten.