Kleinkläranlagen
In den Bereichen, die über keine öffentliche Schmutz- oder Mischwasserkanalisation verfügen, wird das häusliche Schmutzwasser über so genannte Kleinkläranlagen entsorgt. Diese müssen eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Reinigungsleistung erbringen.
Diese Unterlagen benötigen Sie
- Antrag
- Detailzeichnung und Baubeschreibung der Kläranlage (bei
bauaufsichtlich zugelassenen Anlagen genügt die Vorlage des
Firmenvordrucks) - Detailzeichnung und Baubeschreibung des Einleitbauwerkes
einschließlich Nebenanlagen - Lageplan im Maßstab 1:100 bis 1:500 mit Eintragung der geplanten
Entwässerungsanlagen - Weitere Unterlagen (siehe Antragsformular)