Niederschlagswasserbeseitigung
Als Niederschlagswasser bezeichnet man Wasser, das im Rahmen von Niederschlagswasserereignissen anfällt. Formen des Niederschlags sind Regen, Schnee und Hagel. Da in hiesigen Regionen der Regen die häufigste Form des Niederschlages ist, werden die Begriffe Regenwasser und Niederschlagswasser oft sinngleich verwendet. Niederschlagswasser ist nur dann Abwasser im Sinne des Landeswassergesetzes, wenn es im Bereich bebauter oder befestigter Flächen abfließt und gesammelt wird.
Angestrebt wird die Flächenversiegelung zu reduzieren und unbelastetes Niederschlagswasser naturnah vor Ort zu beseitigen. Diesem Anliegen ist der Gesetzgeber mit dem § 44 des Landeswassergesetzes (LWG) nachgekommen. Danach muss das Niederschlagswasser von Grundstücken, die nach dem 01. Januar 1996 erstmals bebaut, befestigt oder mit dem Schmutzwasser an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, vor Ort versickert, verrieselt oder ortsnah in ein Gewässer eingeleitet werden.
Je nach Methode der Niederschlagswasserbeseitigung und Lage des zu entwässernden Grundstücks bedarf es einer behördlichen Erlaubnis. Das Amt für Umweltschutz des Rhein-Kreises Neuss informiert Sie über die Niederschlagswasserbeseitigung und bietet Ihnen hierzu Planungshinweise und -hilfen sowie entsprechende Formulare an.