Wilder Müll
Leider gibt es immer noch Zeitgenossen, die sich ihrer Abfälle illegal durch Wegwerfen oder Abladen in der Landschaft entledigen. Dies ist umso unverständlicher, wenn man bedenkt, dass für die Bürgerinnen und Bürger im Rhein-Kreis Neuss ausreichend Möglichkeiten bestehen, ihre Abfälle ordnungsgemäß zu entsorgen. Neben der normalen Haus- und Sperrmüllabfuhr können bei einem gelegentlichen Mehranfall von Abfällen, z. B. durch Renovierungsarbeiten, die auf den Deponien Neuss-Grefrath sowie Grevenbroich-Neuenhausen eingerichteten Kleinanlieferstationen genutzt werden. Schadstoffhaltige Abfälle können an regelmäßig eingesetzten Schadstoffmobilen (kostenlos) oder aber ebenfalls an den Kleinanlieferstationen abgegeben werden. Auch für Gewerbetreibende besteht eine ausreichende Entsorgungsinfrastruktur.
Die Entsorgung des in der Landschaft vorgefundenen wilden Mülls wird in der Regel durch die jeweiligen Städte und Gemeinden vorgenommen. Die hierdurch entstehenden Kosten werden auf die allgemeinen Müllgebühren umgelegt, so dass letzten Endes jeder Gebührenzahler für die Entsorgung der wilden Müllkippen aufkommen muss. Dies ist nur dann nicht der Fall, wenn der Verursacher des wilden Mülls ermittelt werden kann. Dann wird dieser selbstverständlich für die Begleichung der Kosten herangezogen. Darüber hinaus muss er auch noch ein empfindliches Bußgeld zahlen. Bei der illegalen Entsorgung von umweltgefährdenden Abfällen (z. B. Altöl etc.) droht sogar ein strafrechtliches Verfahren.
Jeder, der eine solche illegale Entsorgung beobachtet, wird daher gebeten, sich umgehend beim Umweltamt des Rhein-Kreises Neuss zu melden. Hierbei ist jede Beobachtung hilfreich, die eine spätere Identifikation des Verursachers der wilden Müllkippe erleichtert (z. B. Autokennzeichen, Uhrzeit, Personenbeschreibung).