Hochwasserschutz
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Was ist Starkregen?
Von Starkregen spricht man, wenn innerhalb weniger Stunden sehr große Niederschlagsmengen fallen. Hiervon können auch Grundstückseigentümer betroffen sein, die nicht in der Nähe eines Gewässers wohnen. Starkregen-Ereignisse treten häufig in den Frühlings- und Sommermonaten auf. Sie dauern meist nur sehr kurz an und betreffen häufig kleinräumige Gebiete, wodurch sie nur sehr schwer vorherzusagen sind.
In besonderem Maße sind dicht besiedelte und stark versiegelte Bereiche, die sogenannten urbanen Räume, gefährdet. Insbesondere durch den hohen Anteil versiegelter Flächen, die eine Versickerung verhindern, kann es dort bei Starkregen zu Überflutungen kommen.
Während Starkregen in flacheren Gebieten wie dem Rhein-Kreis Neuss zu einem erhöhten Abflussdes Wassers in der Fläche und einer Überlastung des Kanalnetzes führen kann, kann er in steileren Gebieten bei länger andauerndem Regen verheerende Sturzfluten auslösen. Durch Starkregen können auch Flüsse und Bäche ausufern. Und nicht zuletzt kann das Grundwasser ansteigen und Keller und Souterrain-Wohnungen vernässen.
Das öffentliche Kanalnetz kann aus technischen und wirtschaftlichen Gründen für solche extremen Ereignisse nicht ausgelegt werden. Zudem kommt bei sehr großen Niederschlagmengen auch nicht alles im Kanal an, vielmehr läuft Wasser über Straßen und Freiflächen ungeregelt ab oder dringt in das eigene Haus ein.
Wie informiere ich mich über meine Gefährdung?
Durch die Betrachtung der Topographie und der baulichen Gegebenheiten vor Ort können Sie bereits erkennen, ob Ihr Grundstück durch Überflutungen gefährdet ist. Gefährdet sind insbesondere Gebäude an Hängen, in Senken oder in der Nähe von Fließgewässern. Je nach Stärke des Niederschlags kann jedoch jedes Gebäude betroffen sein, mit einem besonderen Gefahrenschwerpunkt bei Tiefgaragen, Souterrain- und Kellerräumen.
Die heute gängigste Methode zur Evaluierung und Lokalisierung der Schadenspotenziale ist die Erstellung von Starkregen-Gefahrenkarten. Das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) hat eine flächendeckende Starkregen-Hinweiskarte für NRW erstellt. Diese Karte ist im Internet abrufbar.
Starkregen-Hinweiskarte NRW (externer Link)
Die Karte stellt die Ergebnisse der Simulation von Starkregen-Ereignissen flächendeckend für das Land Nordrhein-Westfalen dar. Die Daten enthalten jeweils die maximalen Wasserstandshöhen und die maximalen Fließgeschwindigkeiten für einen seltenen 100-jährlichen Starkregen und ein extremes Ereignis mit einem Niederschlag von 90 Liter je Quadratmeter und Stunde.
Für Kommunen, in denen noch keine eigenen kommunalen Karten zur Starkregengefahr existieren, liefert die Starkregen-Hinweiskarte NRW erste Fingerzeige über mögliche Gefahren. Sie kann eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die eigene Vorsorge und erste dringende Maßnahmen sein.
Dort, wo kommunale Starkregen-Gefahrenkarten bereits existieren, sollten diese konsultiert werden, da sie örtliche Gegebenheiten besser berücksichtigen können.
Für das Stadtgebiet von Korschenbroich etwa wurden solche kommunalen Gefahrenkarten erstellt. Sie zeigen die Gefährdung für einen Starkregen mit 100- beziehungsweise 500-Jährlichkeit
auf. Auch diese Karte ist im Internet abrufbar.
Starkregen-Gefahrenkarte Korschenbroich (externer Link)
Die Stadt Neuss hat für ihr Gebiet kommunale Gefahrenkarten für einen Starkregen mit 20-, 50- beziehungsweise 100-Jährlichkeit erstellt. Weitere Informationen hierzu kann die InfraStruktur Neuss geben.
InfraStruktur Neuss (externer Link)
Die Stadt Grevenbroich stellt über einen WebViewer eine interaktive Karte zur Verfügung, in der Starkregenszenarien von 100 Jahren und einem extremen Starkregenereignis von 90 mm Niederschlag pro Stunde dargestellt sind.
Starkregen-Gefahrenkarte Grevenbroich (externer Link)
Ebenso bietet die Stadt Kaarst einen WebViewer mit den Referenzszenarien 100 Jahre und Extrem an, der über folgenden Link aufrufbar ist.
Starkregen-Gefahrenkarte Kaarst (externer Link)
Die Stadt Meerbusch hingegen bietet unter nachfolgendem Link die Starkregen-Gefahrenkarten im downloadbaren PDF-Format für die Szenarien 30-jähriges, 100- jähriges und extremes (90 mm/h) Starkregenereignis an.
Starkregen-Gefahrenkarte Meerbusch (externer Link)
Weitere Kommunen im Rhein-Kreis Neuss sind derzeit mit der Erstellung von Gefahrenkarten befasst. Bitte kontaktieren Sie für weitergehende Informationen Ihre Kommune. Anhand der Gefahrenkarten können Sie erkennen, ob beziehungsweise wie stark Ihr Grundstück gefährdet ist.
Sofern Sie in der Nähe eines Flusses, Bachs oder eines wasserführenden Grabens wohnen, kann ein Starkregenereignis auch dazu führen, dass dieses Gewässer über die Ufer tritt. Im Rhein-Kreis Neuss sind derzeit der Rhein, die Niers, die Erft und der Gillbach als Risikogewässer eingestuft. Für diese Risikogewässer wurden Hochwassergefahren- und Hochwasserrisiko-Karten durch die Bezirksregierung Düsseldorf erarbeitet. Die Hochwassergefahren-Karten informieren über die mögliche Ausdehnung und Tiefe einer Überflutung, wobei dargestellt wird, welches Ausmaß der Überflutung für ein häufiges, mittleres und seltenes Hochwasserereignis zu erwarten ist.
Bei einem häufigen Hochwasserereignis tritt Hochwasser statistisch im Mittel etwa alle zehn Jahre, bei einem mittleren Hochwasserereignis alle 100 Jahre und bei einem seltenen (extremen) Hochwasserereignis etwa alle 1000 Jahre auf. Es handelt sich dabei um rein statistische Werte, die sich im Lauf der Jahre verändern können.
Die Hochwasserrisiko-Karten bauen auf die Gefahrenkarten auf und zeigen die Siedlungsflächen, Kulturgüter, Schutzgebiete, Wirtschaftsbetriebe und wirtschaftlich bedeutsamen Infrastruktureinrichtungen und wie sie unter den vorgenannten drei Szenarien durch Hochwasser betroffen sind. Die Karten können über die Internet-Plattform des Landesumweltministeriums, Flussgebiete NRW, eingesehen und heruntergeladen werden. Über das Internetportal „NRW Umweltdaten vor Ort“ des Landes NRW kann über die Anschrift ermittelt werden, ob bestimmte Grundstücke von Hochwasser-Ereignissen betroffen sein können.
NRW Umweltdaten vor Ort (externer Link)
Wie erreicht mich eine Warnung?
Entscheidend für eine erfolgreiche Reduzierung von Schäden ist es zudem, dass von Hochwasser bedrohte Bürgerinnen und Bürger schnell Informationen über den erwarteten Wasserstand erhalten. Dazu braucht es eine rechtzeitige Hochwasserwarnung und eine funktionierende Hochwasser-Vorhersage.
Die Unwetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) in Rundfunk und Fernsehen sowie im Internet sollten daher unbedingt beachtet werden. Darüber hinaus können Wetter-Warnungen und Hochwasserinformationen für einen bestimmbaren Standort auch über mehrere Warn-Apps abgerufen werden. Wichtig ist es auch, auf Sirenen und Lautsprecher-Durchsagen zu achten und sich bei den lokalen öffentlichen Stellen auf sozialen Netzwerken zu informieren. Für den Fall eines Stromausfalls sollten auch ein batteriebetriebenes UKW-Radio und sogenannte Powerbanks vorhanden sein.
Der DWD nutzt drei Warnstufen, um vor Starkregen zu warnen. Da Starkregen oft nur lokal auftritt, verbleibt nach der ersten Warnung oft nur wenig Zeit. Dann gilt es, sich nicht in Gefahr zu bringen und regelmäßig das Wetter-Geschehen zu verfolgen.
Nutzen Sie die unterschiedlichen Medien, um vor Gefahren gewarnt zu werden. Bei Warnungen vor heftigem/extremen Starkregen informieren Sie bitte Familie, Freunde und Bekannte. Denken Sie
besonders auch an alleinstehende, hilfebedürftige und ältere Personen. Bei Hochwasser-Gefahren kommuniziert auch der Rhein-Kreis Neuss mögliche Gefährdungen über www.rhein-kreis-neuss.de und seine Social- Media-Kanäle wie Facebook und Instagram.
Facebook-Seite vom Rhein-Kreis Neuss (externer Link)
Instagram vom Rhein-Kreis Neuss (externer Link)
Bitte achten Sie darüber hinaus auf Warnungen der lokalen Print- und Online-Medien sowie im Lokalradio NE-WS 89,4.
Wie schütze ich mein Haus?
Eigentümer sind für den Schutz ihres Hauses selbst verantwortlich. Es besteht nach § 5 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) für jeden Bürger die Verpflichtung, sich im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren durch Vorsorgemaßnahmen vor nachteiligen Hochwasserfolgen zu schützen. Auch wenn man sich als Bürger nicht völlig vor solchen plötzlichen Ereignissen schützen kann, können durch geeignete Vorsorgemaßnahmen mögliche Gefahrenpunkte für das eigene Heim wesentlich entschärft werden.
Generell gefährdet sind Grundstücke in der Nähe von Fließgewässern, in lokalen Senken, mit Hanglage und mit hochversiegelten Flächen sowie Grundstücke, die über keine Rückstausicherung verfügen oder an Straßen ohne ausgeprägte Bordsteinkante liegen. Versiegelte Flächen wie ein gepflasterter Vorgarten führen dazu, dass Niederschlagswasser nicht mehr an Ort und Stelle versickern kann, sondern über die Oberfläche der Kanalisation zufließt, was dort zu Überlastungen des Kanalnetzes führen kann. Es ist daher ratsam, möglichst wenig Fläche zu versiegeln. Für Garagenauffahrten oder Wege gibt es viele wasserdurchlässige Beläge wie Rasengittersteine oder Kiesdecken.
Zu bedenken ist, dass bei sehr starken Niederschlägen Wasser insbesondere durch Tür- und Fensteröffnungen in tiefergelegene Räume eindringen kann. Das ist der größte Schwachpunkt im Haus. Dem kann beispielsweise mit wasserdichten Türen und Fenstern abgeholfen werden. Versehen Sie ebenerdige Kellertreppen, Lichtschächte, Fenster und Gebäudezugänge möglichst mit Aufkantungen. Eine Überschwemmung im Keller kann großen Schaden anrichten, weshalb dieser nicht als Wohnraum ausgestaltet sein sollte. Dort sollten nur wasserbeständige Materialien verwendet werden wie etwa Steinfließen statt Teppichboden. Auch Hausratsgegenstände, Möbel, persönliche Dokumente oder Farben sollten im Keller nicht gelagert werden. Die Heizung im Keller stellt allerdings die größte Gefahrenquelle dar. Vor allem alte Ölheizungen drohen unter dem Wasserdruck zu platzen. Lassen Sie deshalb Öltanks und Anschlussleitungen durch eine Fachfirma mit einer fachgerechten Verankerung gegen Auftrieb sichern. Entfernen Sie wassergefährdende Stoffe aus hochwassergefährdeten Räumen. Diese Stoffe können nicht nur das Wasser und Ihre Räume verschmutzen, sondern auch die Umwelt und Ihre Gesundheit gefährden. Vermeiden Sie im Keller niedrige Steckdosen und lagern Sie elektronische Geräte wie Waschmaschinen oder Trockner hoch.
Außerdem kann über den öffentlichen Kanal ein Rückstau in die Gebäude entstehen, was durch Sicherungseinrichtungen wie Rückstauklappen oder Abwasserhebeanlagen verhindert werden kann. Die Bausubstanz oder das Dach können weitere Schwachstellen darstellen. Gewährleistet werden sollte auch, dass das Niederschlagswasser von Dächern ungehindert ablaufen kann und keine Rohre verstopft sind. Starkregen-Ereignisse können auch einen Grundwasser-Anstieg zur Folge haben und dazu führen, dass aufsteigendes Grundwasser durch den Keller eindringt, wenn dieser nicht als schwarze Wanne mit einer allseitig umschlossenen Abdichtung oder als weiße Wanne aus wasserundurchlässigem Beton errichtet wurde.
Weitergehende Informationen zum Objektschutz können Sie den externen Links entnehmen.
Fragen-Checkliste zur Vorsorge
• Kann oberflächlich abfließendes Wasser und gegebenenfalls aufsteigendes Grundwasser einen Weg ins Haus finden und wie kann dem durch Objektschutzmaßnahmen abgeholfen werden?
• Liegen Räume unter der Rückstauebene (meist Straßenoberkante) und kann dort auf hochwertige Nutzung verzichtet werden?
• Haben alle Entwässerungsobjekte (Bodenabläufe, Waschbecken, Duschen, Toiletten) unterhalb der Rückstau-Ebene eine funktionsfähige Rückstausicherung?
• Befinden sich umweltgefährdende Stoffe in Kellerräumen, die dort entfernt werden sollten?
• Sind Öltanks und Anschlussleitungen mit einer fachgerechten Befestigung gegen Auftrieb gesichert? Sofern Sie Bedarf für eine weitergehende Beratung zum Objektschutz haben, wird die Hinzuziehung einer sachverständigen Person empfohlen.
Was sollte ich für den Ernstfall im Haus haben?
Für den Ernstfall sollte pro Person Notgepäck mit folgendem Inhalt vorhanden sein:
• Persönliche Medikamente
• Erste-Hilfe-Material
• Dokumentenmappe (mindestens Kopien von Personalausweis, Reisepass, Stammbuch,
Geburtsurkunde)
• Bargeld
• Verpflegung für zwei Tage inklusive Getränke, Dosenöffner/Taschenmesser,
Essgeschirr und Besteck
• Taschenlampe mit Reservebatterien, Kleidung und Hygieneartikel
• Mindestens zwei FFP2-Schutzmasken und eine SOS-Kapsel (das ist ein spezieller Anhänger, der
stets am Körper getragen wird und in dem sich ein Notfallpass mit allen wichtigen medizinischen
Daten über den Inhaber befindet).
• Batteriebetriebenes Radio mit Reservebatterien
• Wechselkleidung und Decken oder Schlafsack
Weitere Informationen können Sie der Seite des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK Bund) entnehmen.
Ratgeber & Checklisten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz (PDF-Datei, 916 kB)
Was ist im Ernstfall zu beachten?
Um in akuten Gefahrenlagen den Notruf 112 freizuhalten bittet das Amt für Sicherheit und Ordnung bei Rückfragen und Meldungen von Nicht-Notfall-Situationen die Durchwahl der Kreisleitstelle 02131 1350 zu nutzen.
Grundsätzlich sollten Sie Ruhe bewahren. Verfolgen Sie während eines Starkregens oder Hochwassers die aktuellen Wettermeldungen und Hochwasserwarnungen und informieren Sie nach Möglichkeit Mitbewohner und Nachbarn, die nicht vor Ort sind. Schließen Sie Fenster und Türen und halten Sie gegebenenfalls Sandsäcke bereit. Schützen Sie Ihre Heizungsanlage, indem Sie Brenner, Thermen und so weiter rechtzeitig abstellen. Und schließen Sie bei Gasheizungen die Gasventile. Sprechen Sie die Aufgabenverteilung im Ernstfall mit allen Familienmitgliedern ab.
Bringen Sie sich und ihr Umfeld in Sicherheit. Soweit möglich, bringen Sie Ihre Kinder und hilfebedürftige Personen außerhalb des akut bedrohten Bereichs in Sicherheit. Meiden Sie Keller, Garagen, tieferliegende Räume und überflutete Gebiete. Schalten Sie, wenn möglich, den Strom ab. Sachgegenstände können je nach aktuellem Geschehen noch in Sicherheit gebracht werden, sind aber nachrangig zu Ihrem eigenen Leben.
Vermeiden Sie das Betreten von Räumen und Bereichen, in denen das Wasser bereits hineingelaufen ist. Darunter zählen insbesondere Keller, Souterrain-Wohnung und Tiefgarage. Türen lassen sich hier häufig durch den hohen Wasserdruck nicht mehr öffnen, was lebensbedrohlich werden kann. Außerdem besteht die Gefahr eines Stromschlags.
Informieren Sie im Schadensfall Ihren Versicherer und dokumentieren Sie die Schäden durch Fotos. Führen Sie die Reparaturen und Aufräumarbeiten in Abstimmung mit Ihrem Versicherer durch. Lassen Sie die beschädigte Bausubstanz prüfen und achten Sie auf eine sachgerechte Entsorgung von verunreinigtem Mobiliar.
Kann ich mich gegen Schäden versichern?
Über die Wohngebäude- und Hausratversicherung sind im Allgemeinen Schäden durch Hochwasser und Überschwemmungen nicht abgedeckt. Sie können jedoch eine Elementarversicherung abschließen. Diese Versicherung deckt Schäden durch folgende Naturereignisse ab:
• Starkregen, Überschwemmung, Rückstau
• Hochwasser
• Schneedruck
• Lawinen, Erdrutsch
• Erdsenkungen
• Erdbeben
• Vulkanausbruch
Entgegen dem weit verbreiteten öffentlichen Glauben werden im Schadensfall in der Regel keine staatlichen Zuschüsse gewährt, wenn das betroffene Gebäude grundsätzlich hätte versichert werden können. Erst durch eine Elementarschadenversicherung werden im Ernstfall Schäden am Gebäude und Hausrat durch Hochwasser und Überschwemmungen abgedeckt. In gefährdeten Gebieten können solche Versicherungen teuer werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, Vergünstigungen zu erhalten, wenn man bauliche Objektschutzmaßnahmen nachweisen kann. Ein solcher Nachweis kann etwa mit dem Hochwasserpass (externer Link) erbracht werden.