Umsetzung Gewerbeabfallverordnung
Am 01.08.2017 ist die novellierte Gewerbeabfallverordnung in Kraft getreten, deren wesentliches Ziel es ist, die im Kreislaufwirtschaftsgesetz verankerte fünfstufige Abfallhierarchie auch bei gewerblichen Siedlungsabfällen sowie bei bestimmten Bau- und Abbruchabfällen umzusetzen. Dies beinhaltet insbesondere die Verpflichtung zur getrennten Erfassung von bestimmten Abfallfraktionen, um diese möglichst einer stofflichen Verwertung zuzuführen.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) hat eine Reihe von hilfreichen Informationen zur Gewerbeabfallverordnung auf seiner Internetseite eingestellt. Unter anderem können dort auch Dokumentationshilfen heruntergeladen werden, mit denen die von den Abfallerzeugern geforderten Dokumentationen erstellt werden können.
Die Internetseite erreichen Sie über folgenden Link:
www.lanuv.nrw.de/umwelt/abfall/abfallstroeme/gewerbeabfaelle/
Sofern der Gewerbebetrieb nicht gleichzeitig Betreiber einer von der Bezirksregierung Düsseldorf genehmigten Anlage ist, ist die untere Abfallwirtschaftsbehörde des Rhein-Kreises Neuss die für den Vollzug der Gewerbeabfallverordnung zuständige Überwachungsbehörde.