Protein- und Ölwerke Neuss GmbH & Co. KG
Protein- und Ölwerke Neuss GmbH & Co. KG
Firma | Protein- und Ölwerke Neuss GmbH & Co. KG |
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Standort | Industriestraße 34, 41460 Neuss |
Anlage | Anlage zur Erzeugung von pflanzlichem Öl |
Datum und Dauer der Umweltinspektion vor Ort | 25.07.2023 10:00 Uhr - 15:00 Uhr |
Weitere beteiligte Behörden | Untere Wasserbehörde (Rhein-Kreis Neuss) |
A) Inspektionsumfang
Angemeldete Umweltinspektion
Inspektionsumfang: Gesamtanlage ohne Abfüllplatz
B) Grundlage der Überwachung
§§ 52 und 52a des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge - Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG vom 17.05.2013
Erlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 24.09.2012 - Kriterien für die risikobasierte Planung von medienübergreifenden Umweltinspektionen
C) Inspektionsergebnis (Mängeldefinitionen siehe Anlage)
X | keine Mängel |
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geringfügige Mängel | |
Mängel innerhalb von 4 Monaten behoben | |
erhebliche Mängel | |
Mängel innerhalb von 4 Monaten behoben | |
schwerwiegende Mängel | |
Mängel innerhalb von 4 Monaten behoben |
D) Veranlasste Maßnahmen
Maßnahmen der Behörde | Es waren keine Maßnahmen zu veranlassen, da zum Zeitpunkt der Überprüfung keine Mängel vorlagen. |
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Anlage - Mängeldefinitionen
- Geringfügige Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder organisatorische Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist. - Erhebliche Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder organisatorische Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden. - Schwerwiegende Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder organisatorische Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.