Über das Kreisumweltamt
Wo die Umwelt intakt ist, da lässt man sich gerne nieder. Denn für das Leben, die Gesundheit, das Wohlbefinden und die Lebensqualität ist eine intakte Umwelt enorm wichtig. Umweltschutz muss daher mit Blick auf die nachfolgenden Generationen nachhaltig betrieben werden.
Als Querschnittsaufgabe spielt Umweltschutz in allen Ämtern der Kreisverwaltung eine große Rolle. Die ordnungsbehördlichen Kompetenzen sind dabei im Amt für Umweltschutz gebündelt. Künftigen Umweltbelastungen muss vorgebeugt, gegenwärtige Umweltbelastungen und bereits eingetretene Umweltschäden müssen begrenzt bzw. beseitigt werden. Durch Umweltschutz aus einem Guss sollen dabei nicht nur die mitunter auch gegensätzlichen Interessen der einzelnen Umweltmedien, sondern auch die der Bevölkerung und der Wirtschaft aufeinander abgestimmt werden. Im Rahmen der rechtlichen Vorgaben wird Umweltschutz mit Augenmaß praktiziert. Nicht die Verhinderung der Umweltnutzung, sondern die Suche nach allen Interessen gerecht werdenden Lösungen ist dabei das ehrgeizige Ziel.
Im Amt für Umweltschutz sind folgende Untere Umweltbehörden angesiedelt:
Untere Wasserbehörde
Die Gewässer sind als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen sowie als nutzbares Gut zu schützen und nachhaltig zu bewirtschaften. Die Untere Wasserbehörde beschäftigt sich mit Maßnahmen zum Schutz von Oberflächengewässern und dem Grundwasser. Insbesondere regelt und überwacht sie Gewässerbenutzungen und den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.
Ein besonderes Augenmerk gilt der Problematik des ansteigenden Grundwassers im Raum Korschenbroich und Gohr.
Untere Bodenschutzbehörde und Abfallwirtschaft
Aufgabe der Unteren Bodenschutzbehörde ist die nachhaltige Sicherung oder Wiederherstellung der Bodenfunktionen. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, Verunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Ein wichtiges Instrument zur Aufgabenerfüllung ist das Kataster über Altlasten, Verdachtsflächen sowie Altablagerungen und Altstandorte.
Der Produktgruppe 68.2 ist auch die Aufgabe des Rhein-Kreises Neuss als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger zugewiesen. Neben der Entwicklung des Abfallwirtschaftskonzeptes und der Abfallberatung für gewerbliche Unternehmen gehören dazu insbesondere die Errichtung und der Betrieb der notwendigen Entsorgungsanlagen.
Untere Abfallwirtschaftsbehörde
Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz regelt den nachhaltigen Umgang mit Abfällen und normiert dazu insbesondere Genehmigungstatbestände, Entsorgungs- und Überlassungspflichten. Die Untere Abfallwirtschaftsbehörde überwacht und vollzieht den örtlichen Umgang mit den gesetzlichen Vorgaben.
Untere Naturschutzbehörde
Natur und Landschaft sind wegen ihres Wertes an sich und als unsere Lebensgrundlagen nachhaltig zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln. Diesem Aufgabenbereich widmet sich die Untere Naturschutzbehörde durch die Beurteilung von Eingriffen in Natur und Landschaft, die Betreuung der besonderen Schutzgebiete und -objekte und der geschützten Biotope sowie den Schutz der wild lebenden Arten. Sie gibt auch die Reitkennzeichen aus, fördert die Reitwegeunterhaltung und stellt die Geschäftsstelle des „Gemeinschaftswerkes Natur und Umwelt Rhein-Kreis Neuss e. V. (nun)“, eines Vereins mit dem Ziel der unbürokratischen Unterstützung von Naturschutzmaßnahmen über politische und ideologische Grenzen hinweg.
Untere Immissionsschutzbehörde
Die Untere Immissionsschutzbehörde führt Zulassungsverfahren für nach dem Bundes- Immissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftige Anlagen durch. Darüber hinaus werden die von ihr genehmigten und nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen hinsichtlich der immissionsschutzrechtlichen „Grundpflichten“ überwacht. Die Anlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass schädliche Umwelteinwirkungen verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind, unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß beschränkt werden und die beim Betrieb der Anlagen entstehenden Abfälle ordnungsgemäß beseitigt werden können.
Wald- und Forstwirtschaft
Wesentliche Aufgaben der Produktgruppe 68.5, Forstwirtschaft, sind die Ausführung des Waldvermehrungsprogrammes und die Bewirtschaftung der kreiseigenen Waldflächen. Außerdem nehmen die Kreisförster die forstliche Betreuung von vier kreisangehörigen Kommunen sowie der Kreiswerke Grevenbroich GmbH und der Stadtwerke Neuss GmbH wahr.
Sind mehrere der im Umweltamt angesiedelten Behörden an demselben Verfahren beteiligt, erfolgt die umweltrechtliche Gesamtbewertung über eine Koordinierungsstelle.
Dem Umweltamt obliegt auch die Geschäftsführung für den Planungs- und Umweltausschuss, den Naturschutzbeirat und die Grundwasserkommission des Kreistages.