Hundeschulen und Hundetrainer: Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz
Wer gewerbsmäßig Hunde ausbildet, benötigt seit August 2014 die Erlaubnis der Veterinärbehörde.
Hundeschulen haben einen wesentlichen Einfluss auf die Ausbildung von Hunden und geben Kenntnisse an die Hundehalter weiter. Fehler bei der Ausbildung oder Erziehung von Hunden können sich auf deren Wohlbefinden und Gesundheit auswirken.
Mit der Erlaubnispflicht sollen hier Mindestqualitätsstandards im Hinblick auf die Sachkunde der Ausbilder und Schulungsleiter sichergestellt werden.
Diese Unterlagen benötigen Sie
- ausgefüllter Antrag
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (nicht älter als 6 Monate)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 6 Monate)
- Sachkundenachweis einer anerkannten Einrichtung