Landeshundegesetz (Erlaubnisse, Befreiung von der Maulkorb- und Leinenpflicht)
Das am 18.12.2002 in Kraft getretene Landeshundegesetz NRW (LHundG) verfolgt das Ziel "die durch Hunde und den unsachgemäßen Umgang des Menschen mit Hunden entstehenden Gefahren abzuwehren und möglichen Gefahren vorsorgend entgegenzuwirken".
Zuständig für den Vollzug des Landeshundegesetzes NRW sind die jeweiligen Ordnungsbehörden der Städte und Gemeinden im Rhein-Kreis Neuss (Dormagen, Grevenbroich, Jüchen, Kaarst, Korschenbroich, Meerbusch, Neuss und Rommerskirchen).
Die vom Kreisveterinäramt angebotenen Leistungen (Sachkundenachweis, Verhaltenstests, Rassebestimmung) finden Sie hier.
Diese Unterlagen benötigen Sie
- Anzeige der Identität des Hundes
- Führungszeugnis der Belegart 0
- Nachweis einer Hunde-Haftpflichtversicherung
- Personalausweis des Hundehalters
- Sachkundenachweis