Tierkörperbeseitigung
Eine unschädliche Beseitigung von Tierkörpern und Tierkörperteilen ist erforderlich, um die Gefährdung der Gesundheit von Mensch und Tier und die Verbreitung von Erregern übertragbarer Krankheiten und von toxischen Stoffen zu verhindern.
Tiere, die tierseuchenrechtlichen Bestimmungen unterliegen und nicht der Fleischverwertung zugeführt werden, müssen über einen Verarbeitungsbetrieb beseitigt werden; siehe Anhang I Nr. 58 der Verordnung ( EG ) Nr. 142/2011. Dies gilt etwa für Geflügel, Pferde, verschiedene Wiederkäuer und Schweine, inklusive aller "Haus und Mini-Rassen“.
Zuständige Tierkörperbeseitigungsanstalt
Tierkörperverwertung Gustav Denzin GmbH , Hardter Straße 400; 41748 Viersen, Telefon 02162 30044, Telefax 02162 35011, E-Mail info@kuehleheide.de, Internet www.kuehleheide.de.
Informationen zur Bestattung von Haus- und Heimtieren finden Sie unter dem nachstehenden Link.