Wildtier gefunden - Was tun?
Gelangen (v.a. junge) Wildtiere in Not, so sollte es aus Gründen des Tier- und Artenschutzes dem Menschen ein Anliegen sein, diesem Tier zu helfen. Grundsätzlich dürfen Wildtiere nicht aus der Natur entnommen werden. Als Ausnahme gilt, wenn Tiere eindeutig menschliche Hilfe benötigen. Eine einfache Zuständigkeitsregelung für aufgefundene Wildtiere hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen. Folgendes ist bei der Aufnahme von Wildtieren unbedingt zu beachten:
- Grundsatz:
Eine Aufzucht in der Natur stellt immer die bessere Alternative dar als die Handaufzucht durch den Menschen. Letzteres kann also nur dann eine Lösung sein, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft worden sind und eine Tieraufnahme nicht zu umgehen ist.
- Informationspflicht:
Bitte erkundigen Sie sich, bevor sie ein Tier aufnehmen, bei einem Sachverständigen, ob aufgefundenen Jungtiere tatsächlich Hilfe benötigen (z. B. vermeintlich verlassene Rehkitze, Singvogelästlinge oder Hasen, bei denen die Jungtiere nur selten zum Säugen/Füttern vom Muttertier aufgesucht werden u. eine kontinuierliche Bewachung des Jungtieres durch einen Menschen die Rückkehr der Mutter verhindert). Ggf. können Wildtiere auch am Fundort betreut werden. Ansprechpartner u. Informationen gibt es bei den unten genannten Kontakt-Adressen.
- Verletzte Wildtiere:
Verletzte, geschwächte oder unterkühlte Wildtiere, die aufgenommen werden, müssen in jedem Fall einem Tierarzt vorgestellt werden. Dieser kann klären, ob und welche Behandlung das Tier erhalten muss, um zu genesen. Aber auch, um für den Menschen ansteckende Krankheiten auszuschließen (z.B. Fledermaustollwut, Parasiten, Zoonosen).
- Eigenverantwortung bei der Aufnahme von Wildtieren:
Derjenige, der sich Wild aneignet (mit Ausnahme v. jagdbarem Wild, siehe Nr. 7), nimmt es in Besitz und ist dann dafür verantwortlich. Er ist verantwortlich für eine art-, fach- und tierschutz-gerechte Aufzucht, Haltung, Unterbringung, Auswilderung und tierärztliche Versorgung und muss auch für die Kosten aufkommen, die das Tier verursacht. Die Aufnahme von einem Wildtier ist nur mit dem Ziel möglich, das Tier wieder unverzüglich in die Natur zu entlassen, sobald es selbstständig ist. Eine dauerhafte Haltung von Wildtieren ist nicht gestattet.
- Verpflichtung zur artgerechten Haltung und Auswilderung:
Wildtiere sind keine Kuscheltiere. Nicht art- und fachgerecht aufgezogene oder durch den Menschen fehlgeprägte oder falsch ausgewilderte Wildtiere bleiben ihr Leben lang geschädigt. Sie stellen weiterhin eine Gefahr für die hiesige Bevölkerung und den heimischen Wildtierbestand dar. Nicht fachgerecht auf die Auswilderung vorbereitete Wildtiere leiden in der freien Natur und/oder verenden letztendlich.
- Verkehrsunfall mit Wildtieren:
Im Straßenverkehr verletzte Tiere sind in der Regel so schwer angefahren, dass eine Genesung des Tieres in der Regel scheitert. Auch wenn äußerlich keine Verletzungen zu erkennen sind, so sind doch die inneren Verletzungen in der Regel so schwer, dass ein Weiterleben nur mit erheblichen Schmerzen, Leiden und Schäden verbunden ist. Ansprechpartner dafür sind die Polizei, der zuständige Revierinhaber (zu erfragen bei der Polizei) und der Tierarzt/Tierklinik, um das Tier von seinen Leiden zu erlösen. Verkehrsteilnehmer, die einen Unfall mit Schalenwild verursachen (z.B. Rehwild, Rotwild, Damwild, Wildschweine), sind verpflichtet, diesen bei der zuständigen Polizeidienststelle zu melden.
- Aufnahme von jagdbarem Wild:
Vor der Aufnahme von jagdbarem Wild (z. B. Hasen, Kaninchen, Rehwild, Marder, Füchse, Wildschweine) aus der Natur ist in jedem Fall der zuständige Revierinhaber zu kontaktieren (Kontaktdaten sind bei der Kreis- Polizei zu erfragen). Unkontrollierte Entnahme v. jagdbarem Wild gilt als Wilderei und ist eine Straftat.
Informationen zu den jagdbaren Tierarten finden Sie unter www.ljv-nrw.de/inhalt/ljv/die-jagd/jahresubersicht-jagdzeiten/5_24.html incl. Rebhuhn und Waldschnepfe.
- Artenschutz:
Streng geschützte Tiere unterliegen dem Artenschutz. Bei der Aufnahme von z. B. Eisvogel oder den meisten Greifvogel- und Fledermausarten müssen diese dem Umweltamt, Untere Naturschutzbehörde des Rhein- Kreises Neuss unter folgenden Kontaktdaten gemeldet werden: Umweltschutz@rhein-kreis-neuss.de oder 02181-601-6800. Infos zu den betroffenen Tierarten erhalten Sie unter artenschutz.naturschutzinformationen.nrw.de/artenschutz/de/downloads. Heimische Greife, Falken und Eulen dürfen nur mit einem Sachkundenachweis zur Haltung von Greifvögeln und Eulen oder einem gültigen Falknerjagdschein gehalten werden.
Ansprechpartner für aufgenommene Wildtiere
In den nun folgenden Listen finden sich Ansprechpartner, die Sie um Rat fragen können, sofern sie verletzte Wildtiere gefunden haben. Bitte beachten Sie: Es gibt nur wenige Pflegestellen oder Einrichtungen zur Aufnahme von Wildtieren und weniger Plätze als aufgefundene Tiere. Nicht alle Wildtiere können deshalb aus Platz- und Kostengründen in einer Pflegestelle/Station aufgenommen werden. Die Betreuung der Wildtiere kostet viel Zeit und Geld. Die Pflegestelle/Einrichtungen werden in der Regel ehrenamtlich betrieben. Bitte erkundigen Sie sich immer zuerst telefonisch, ob Sie ein Tier bringen können oder ob eine vor Ort Betreuung möglich ist. Der Transport zum Tierarzt und/oder in eine Pflegestelle muss selbst durchgeführt werden.