Merkblatt: Information zur Mitnahme von Hunden, Katzen und Frettchen im privaten Reiseverkehr
Tiere |
Reiseverkehr mit Heimtieren
Fachgebiet: Tiere im Reiseverkehr/Tierseuchenbekämpfung
Liebe Tierbesitzerin, lieber Tierbesitzer,
für alle im privaten Reiseverkehr mitgeführten Hunde, Katzen und Frettchen gelten EU-einheitliche verbindliche Bestimmungen. Sie sollen Schutz vor der Einschleppung und Verbreitung der Tollwut bewirken.
In den Ländern der Europäischen Union und in einigen anderen Ländern wird die Tollwut seit vielen Jahren erfolgreich staatlich bekämpft. In vielen anderen Ländern der Erde konzentriert sich das Seuchengeschehen jedoch auch weiterhin auf Hunde und Katzen als Tollwutüberträger.
Für alle Hunde, Katzen und Frettchen sind deshalb folgende Grundbedingungen im privaten Reiseverkehr zu erfüllen:
1. Reisen innerhalb der EU
- Die Tiere müssen mittels Mikrochip individuell gekennzeichnet sein.
- Sie müssen eine ordnungsgemäße Tollwutschutzimpfung haben; dass heisst für in Deutschland geimpfte Tiere, muss die Tollwutimpfung mindestens 21 Tage - höchstens aber 12 Monate - vor der Reise erfolgt sein und das Tier muss zum Zeitpunkt der Impfung mindestens 12 Wochen alt gewesen sein. Je nach verabreichtem Impfstoff hält der Schutz ein oder drei Jahre. Die Dauer der Gültigkeit der Impfung ist im Heimtierausweis eingetragen. Die Impfung gegen Tollwut wird durch den Haustierarzt durchgeführt.
- Es muss außerdem ein korrekt ausgestellter EU-Heimtierausweis, in den die Impfung und die Kennzeichnung Ihres Haustieres und auch Ihre Daten als Tierbesitzer eingetragen sind, für die Tiere mitgeführt werden. Der Heimtierausweis wird von Ihrem betreuenden Haustierarzt ausgestellt.
2. Reisen in Drittländer
(Länder, die nicht zur Europäischen Union gehören)
- Für die Einreise in viele Drittländer ist zusätzlich zu den Reisebestimmungen innerhalb der EU weiteres zu beachten. Die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Gastlandes sind auf der Homepage des jeweiligen Konsulats oder der Botschaft des Urlaubslandes nachzulesen.
- Für die Rückreise in die EU, sofern Sie in ein Land mit Haustiertollwut oder unbekanntem Seuchenstatus reisen, muss Ihr Tier vor der Ausreise, also vor Reiseantritt, einer Blutuntersuchung – einem Tollwutantikörper-Titertest - mit positivem Ergebnis > 0,5 IE unterzogen worden sein.
Die Blutentnahme darf frühestens 4 Wochen nach der Impfung entnommen und muss in einem anerkannten Labor untersucht worden sein. Mit diesem Test wird überprüft, ob Ihr Tier tatsächlich einen belastbaren Impfschutz gegen Tollwut entwickelt hat, bevor es in ein Land mit Haustiertollwut oder unbekanntem Seuchenstatus verbracht wurde. Die Blutprobenentnahme und das Einsenden der Probe in ein anerkanntes Labor wird von Ihren Haustierarzt durchgeführt.
- Weiterhin ist für die Einreise in das Gastland sowie für die Rückreise nach Deutschland jeweils ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis der hiesigen bzw. bei Rückreise in die EU der dortigen Veterinärbehörde erforderlich. Das hiesige Veterinäramt ist nur für die Ausstellung von Gesundheitszeugnissen für Hunde, Katzen und Frettchen zuständig, die hier im Rhein Kreis Neuss beheimatet sind. Die Gesundheitsbescheinigung hat eine Gültigkeitsdauer von maximal 10 Tagen und muss somit vor jedem Reiseantritt neu ausgestellt werden. Das Veterinäramt erreichen Sie zur Vereinbarung eines Termins unter der Telefonnummer 02181-601-3901 oder per E-Mail unter veterinaeramt(at)rhein-kreis-neuss.de.
Zum vereinbarten Termin bringen Sie bitte Ihr Tier, den Heimtierausweis bzw. den entsprechenden Impfpass, je nach Urlaubsland auch das Ergebnis der Tollwuttiter-Untersuchung und, sofern erforderlich, den Nachweis der Parasitenbehandlung mit. Die Kosten für die Untersuchung belaufen sich zur Zeit auf 35,-€ für maximal 2 Tiere und sind direkt vor Ort passend in bar zu entrichten.
- Manche Urlaubsländer z.B. Japan fordern wenige Tage vor der Einreise eine Behandlung gegen Zecken und Bandwürmer (Endo- und Ektoparasiten). Die Behandlung gegen Parasiten wird vom Haustierarzt durchgeführt und bescheinigt
3. „Urlaubsmitbringsel“ aus Ländern mit Haustiertollwut oder unbekanntem Seuchenstatus
Noch deutlich höhere Anforderungen werden an den Gesundheitszustand und dessen Nachweis bei Tieren gestellt, die aus Drittländern mit Haustiertollwut oder unbekanntem Seuchenstatus stammen und aus Mitleid oder als „Urlaubsmitbringsel“ in die Europäische Gemeinschaft eingeführt werden sollen.
- Diese mitgebrachten Tiere müssen zusätzlich zu den bereits genannten Anforderungen für eine „Wartezeit“ von mindestens 3 Monaten nach der Blutuntersuchung auf Tollwut- Antikörper in ihrem Ursprungsland verbleiben, bevor sie in die Europäische Union einreisen dürfen.
- Die Einfuhr von Welpen ist nicht erlaubt. Dies gilt auch für Welpen, die vom Muttertier begleitet werden!
Tiere, für die die oben aufgeführten Anforderungen nicht erfüllt sind, werden an der ersten Grenze der EU auf Ihre Kosten entweder
- Auf Ihre Kosten ins Herkunftsland zurückgesandt oder
- auf Ihre Kosten für bis zu 5 Monate in amtliche Quarantäne genommen.
- Unter Umständen müssen solche Tiere auch getötet werden!
Bitte überlegen Sie daher vor Planung Ihrer Reise gründlich,
- ob die von Ihnen beabsichtigte Mitnahme eines Tieres nach den aufgeführten Bedingungen für Sie überhaupt durchführbar
- und für Ihr Tier zumutbar ist!
Weiterführende Informationen erhalten Sie unter folgenden Internetadressen:
- https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/haus-und-zootiere/heimtiere-einreiseregelung.html
- Movement of pets (europa.eu)
Beraten Sie sich gegebenenfalls auch mit Ihrem Tierarzt oder dem zuständigen Amtstierarzt.
Informationen zur Tollwut
Tollwut ist eine Viruserkrankung, die bei Mensch und Tier stets tödlich verläuft. Der wichtigste Übertragungsweg bei Mensch und Tier ist der Biss infizierter Tiere. Gelingt es dem Virus am Eintrittsort, der Bisswunde, Anschluss an einen Nerven zu bekommen, so steigt es von dort über die Nervenbahnen zum Gehirn auf. Erst wenn es das Gehirn erreicht und sich dort vermehrt hat, kommt es im Zusammenhang mit einer massiven Zerstörung der Nervenzellen zum Auftreten krankhafter Erscheinungen. Betroffene Tiere zeigen Änderungen im Verhalten, die als „rasende Wut“ oder auch „stille Wut“ ausgeprägt sein können.
Vom Gehirn aus steigt das Virus über Nervenbahnen in die Speicheldrüsen der Tiere ab. Beißt ein infiziertes Tier ein anderes Tier oder einen Menschen, so wird der Erreger mit dem Speichel übertragen.
Zwischen dem Zeitpunkt des Bisses und dem Ausbruch der Krankheit können beim Tier wenige Wochen bis zu sechs Monate vergehen; dieser Zeitraum wird als Inkubationszeit bezeichnet. Während der Inkubationszeit verhalten sich die betroffenen Tiere völlig unauffällig. Der Speichel infizierter Tiere ist aber schon etwa 10 Tage vor Auftreten der krankhaften Erscheinungen ansteckend.
Da sich der Erreger auf seinem Weg zum Gehirn geschickt in den Nervenbahnen versteckt, ist er für das Abwehrsystem des Körpers nicht erkennbar. Es werden im Gegensatz zu anderen Krankheiten keine Antikörper gebildet, es gibt daher keine Möglichkeit, eine Infektion vor dem Auftreten der krankhaften Erscheinungen - der Tollwut - zu erkennen.
Beim Tier gibt es zum Schutz gegen die Tollwut einzig die Möglichkeit der vorbeugenden Impfung. Diese schützt das Tier aber erst dann, wenn nach bis zu 30 Tagen ein Impfschutz ausgebildet wurde. Wird also ein Tier vor oder auch kurz nach der Schutzimpfung mit dem Erreger der Tollwut infiziert, dann kann die Impfung den Ausbruch der Krankheit nicht verhindern.
Die vorbeugende Impfung beim Tier ist nicht vergleichbar mit der Impfung von Personen nach dem Kontakt mit tollwütigen Tieren.
Im Gegensatz zur Impfung möglicherweise infizierter Menschen ist die Impfung möglicherweise infizierter Tiere verboten! Tiere, bei denen von einer Ansteckung mit Tollwut ausgegangen werden kann, müssen gemäß Tierseuchengesetz getötet werden.
Bitte fassen Sie deshalb während Ihres Auslandsaufenthaltes keine Tiere an, die Sie nicht kennen!
Haben Sie noch Fragen?
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das