Über das Breitbandprojekt
Digitalisierung |
Die Bundesrepublik Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt, in der Breitbandinternetversorgung bis 2018 flächendeckend mindestens 50 Mbit/s im Download zu erreichen. Da sich herausstellte, dass dieses Ziel allein durch die Aktivitäten des Marktes nicht erreicht werden kann, wurde ein Förderprogramm entwickelt, mit dessen Hilfe die Kommunen vor Ort die am Markt tätigen Telekommunikationsunternehmen beim Breitbandausbau unterstützen oder eigene Ausbauaktivitäten entwickeln können.
Im Rhein-Kreis Neuss ist die Versorgungslage nicht zuletzt aufgrund seiner Lage in der Metropolregion Rheinland und seiner weitgehend verstädterten Struktur zwar insgesamt sehr gut. Doch bei näherer Betrachtung ergibt sich ein Bild mit Versorgungslücken ("weiße Flecken") im Bereich von Gewerbegebieten, in Ortsrandlagen und in kleinen Siedlungsbereichen in den ländlichen Teilgebieten des Kreises. All diese Bereiche haben gemein, dass sich dort für eigenwirtschaftliche Ausbauplanungen der privaten Netzbetreiber eine Wirtschaftlichkeitslücke ergibt – hohen Investitionen wegen der geringen Siedlungs- bzw. Kundendichte (lange Strecken zu den einzelnen Anschlüssen) stehen zu geringe Einnahmen gegenüber (zu wenige Kunden auf zu großer Fläche). Dementsprechend hat den Ergebnissen der vom Kreis im Frühjahr 2016 durchgeführten Markterkundung zufolge für die weißen Flecken in den drei Jahren bis 2019 kein Unternehmen eigenwirtschaftliche Ausbaupläne. Somit wurde klar, dass hier eine öffentliche Förderung notwendig ist, um die Versorgungslücken im Breitbandnetz zu schließen.
Weil die weißen Flecken im Rhein-Kreis Neuss in Summe jedoch kein zusammenhängendes Erschließungsgebiet ergeben und sehr verteilt im Raum liegen, war es nicht sinnvoll, zu öffentlich geförderten Schließung der Versorgungslücken ein eigenes, neues Netz aufzubauen ("Betreibermodell"). Daher hat sich der Kreis gemeinsam mit den acht Städten und Gemeinden dazu entschlossen, einen Antrag auf Bundes- und Landesförderung zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke bei einem Netzausbau durch eines der am Markt agierenden Telekommunikationsunternehmen zu stellen ("Wirtschaftlichkeitslückenmodell").
Eine Wirtschaftlichkeitslücke ist dabei in der Förderrichtlinie des Bundes definiert als Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus und -betriebs, für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren. Die staatliche Zuwendung gilt als einmaliger Zuschuss für einen durchgehenden Betrieb von mindestens sieben Jahren (Bereitstellungsverpflichtung).
Im vom Bund im Oktober 2018 endgültig bewilligten Förderantrag wurde ein Gesamtvolumen von circa 7,9 Mio. Euro bewilligt, wovon ungefähr 3,9 Mio. Euro auf Bundes-, 3,5 Mio. Euro auf Landes und 0,4 Mio. Euro auf kommunale Eigenmittel entfallen. Für die beiden Städte Grevenbroich und Korschenbroich übernimmt dabei das Land Nordrhein-Westfalen die kommunalen Eigenanteile, um sie bei der Haushaltssanierung bzw. im Rahmen des Stärkungspaktes zu unterstützen.
Um auch in Zeiten der Digitalisierung den Schulen ein leistungsstarkes Internet zur Verfügung zu stellen, sind nachträglich die Schulen im Kreisgebiet dem Breitbandförderprojekt hinzugefügt worden. Schulen sind förderfähig, wenn Schulverwaltung und alle Klassen dauerhaft eine Datenversorgungsrate <30 Mbit/s aufweist. Dies trifft auf fast alle Schulen im Kreisgebiet zu. Im Rhein-Kreis Neuss werden 131 Schulen einen gigabitfähigen Breitbandanschluss erhalten.