Auch 2016 keine Erhöhung: Günstige Abfallgebühren im Rhein-Kreis Neuss seit 20 Jahren
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Auch in diesem Jahr ist bei der Müllentsorgung im Rhein-Kreis Neuss keine Erhöhung der Gebühren oder Anlieferentgelte erforderlich. Das geht aus der aktuellen Gebührensatzung für das Jahr 2016 hervor, die der Kreistag einstimmig beschlossen hat.
Das Abfallwirtschaftskonzept des Rhein-Kreises Neuss basiert auf einer Rahmenvereinbarung, die er vor mehr als 20 Jahren mit den Städten Krefeld und Mönchengladbach sowie dem Kreis Viersen abgeschlossen hatte. Die Stadt Düsseldorf ist ebenfalls eingebunden. Die Vereinbarung regelt seither die gemeinsame Nutzung der Entsorgungsanlagen, insbesondere der Müllverbrennungsanlagen in Krefeld und Düsseldorf. "Dadurch ist es gelungen, langfristige Entsorgungssicherheit zu günstigen Preisen zu gewährleisten", berichtet Kreisumweltdezernent Karsten Mankowsky. Auf eine eigene Müllverbrennung habe der Rhein-Kreis Neuss daher verzichten können.
Die praktische Umsetzung des Abfallwirtschaftskonzepts erfolgt im Wesentlichen auf der Grundlage eines seit dem 1. Januar 1997 laufenden Vertrags zwischen dem Rhein-Kreis Neuss und der Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH (EGN). Alle getrennt angelieferten Wertstoffe - zum Beispiel Bioabfall - werden einer ordnungsgemäßen Verwertung zugeführt. Der nicht verwertbare Müll wird sortiert und aufbereitet. Nur eine möglichst kleine Menge landet dadurch in den Müllverbrennungsanlagen. Nicht brennbare Abfälle kommen auf die Deponie bei Grefrath.
Nach 20 Jahren wird der Entsorgungsvertrag des Kreises mit der EGN zum 31. Dezember 2016 weitgehend enden. Nur der Deponiebetrieb wird aus praktischen und Gewährleistungsgründen durch die EGN fortgesetzt, damit diese den aktuellen Deponieabschnitt noch abschließen kann. Die Abfallgebühren für 2016 sind die letzten, die auf der Grundlage dieses Entsorgungsvertrages beschlossen wurden.
Im Rückblick zeigen sich Kreisverwaltung und Kreispolitik zufrieden mit dem zum Jahresende auslaufenden Vertrag. "Im regionalen Vergleich zählten die Abfallgebühren des Kreises durchgehend zu den günstigsten in der Region", betont dazu Umweltdezernent Mankowsky. Die vertragliche Steigerung der vereinbarten Preise betrug über 20 Jahre insgesamt nur 6,9 Prozent. Zum Vergleich: Der allgemeine Verbraucherpreisindex ist nach den Daten des Statistischen Bundesamtes in den letzten 20 Jahren um 33% gestiegen.
Die Rekultivierung und eine 30-jährige Nachsorge der verfüllten Deponien in Gohr und Frimmersdorf sowie der aktiven Deponie in Neuss-Grefrath sind ebenfalls gesichert. Die dazu erforderlichen Mittel wurden und werden verursachergerecht mit den Deponieentgelten eingenommen und zurückgestellt bis sie benötigt werden. Aktuell hat der Kreis für die Rekultivierung und Nachsorge seiner Deponien Rückstellungen und Bürgschaften von insgesamt etwa 55,5 Mio. Euro vorliegen. Diese Rückstellungen sind gebunden und können nur für die Deponien eingesetzt werden.
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