Beschäftigungsquote: 8,6 Prozent der Mitarbeiter sind schwerbehindert
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8,6 Prozent der Beschäftigten in der Kreisverwaltung waren im Jahr 2015 schwerbehindert. Mit dieser vorbildlichen Quote liegt die Kreisverwaltung nicht nur deutlich über der gesetzlichen Vorgabe von 5 Prozent. Sie hat sich gegenüber dem Wert von 2014, der bei 7,7 Prozent lag, nochmals klar gesteigert.
Gemeinsam mit seinen Krankenhäusern kann der Rhein-Kreis Neuss eine Gesamtquote von 6,9 Prozent vorweisen – auch hier gab es eine Steigerung gegenüber 6,7 Prozent im Jahr 2014. Überdurchschnittlich ist die Entwicklung beim Kreiskrankenhaus Grevenbroich: Hier wurde mit 6,2 Prozent die Pflichtquote ebenfalls deutlich überschritten. Etwas unter der gesetzlichen Vorgabe liegt das Kreiskrankenhaus Dormagen mit 4,5 Prozent.
Zum Hintergrund: Jeder Betrieb mit mehr als 20 Mitarbeitern muss fünf Prozent Schwerbehinderte beschäftigen oder eine Ausgleichsabgabe zahlen. Dabei haben es Krankenhäuser mit Blick auf ihre Aufgabenstellung schwerer als andere Bereiche, Menschen mit Behinderung einzusetzen.
"Der Rhein-Kreis Neuss stellt aber nicht nur Schwerbehinderte ein", betont Kreisdirektor Dirk Brügge als Sozialdezernent des Kreises, "Verwaltung und Kreiskrankenhäuser vergeben auch zahlreiche Aufträge an anerkannte Werkstätten für Menschen mit Behinderung." So sind 2015 Aufträge im Wert von über 111 000 Euro erteilt worden.
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