Immer mehr Väter bekommen Elterngeld
Familie |
Die Elterngeldstelle des Rhein-Kreises Neuss hatte im letzten Jahr mehr zu tun als bisher: Seitdem es seit Juli 2015 neben dem herkömmlichen Elterngeld auch das Elterngeld Plus gibt, kamen mehr junge Eltern zur Beratung als in den Vorjahren. So stellten 2016 insgesamt 5.239 Eltern einen Antrag – 305 mehr als im Jahr 2015. Insgesamt 4.872 Personen erhielten Elterngeld; das waren 873 mehr als 2015.
Klaus Teichert, Leiter der Elterngeldstelle im Familienbüro des Rhein-Kreises Neuss, weist darauf hin, dass Familien für alle Kinder, die nach dem 1. Juli 2015 geboren sind, Elterngeld Plus beantragen können. "Das lohnt sich für alle Mütter und Väter, die Elternzeit und Teilzeitarbeit kombinieren wollen", so Teichert. Er stellt fest, dass immer mehr Väter Elterngeld in Anspruch nehmen: 1.147 waren es im letzten Jahr und damit 23,5 Prozent der Väter im Rhein-Kreis Neuss, während diese Quote 2015 noch bei 21,6 Prozent lag.
Besonders stark stieg die Zahl der Väter, die Elterngeld erhielten, in Grevenbroich (von 112 auf 166), Korschenbroich (von 79 auf 116) und Rommerskirchen (von 35 auf 47). Insgesamt wurden 2016 im Rhein-Kreis Neuss rund 32,2 Millionen Euro Elterngeld ausgezahlt. Durchschnittlich erhielten die Empfänger im vergangenen Jahr monatlich 674 Euro.
Knapp 21 Tage müssen Eltern auf die Bearbeitung ihrer Anträge warten. Demgegenüber lag der Landesdurchschnitt der Bearbeitungszeit bei rund 33 Kalendertagen. Kreisjugendamtsleiterin Marion Klein freut sich über die relativ kurzen Bearbeitungszeiten: "Durch die gute Internetpräsentation ist das Verfahren serviceorientiert und kundenfreundlich", stellt sie fest. So erhalten Eltern auf der Internetseite des Rhein-Kreises Neuss nicht nur alle erforderlichen Informationen und Unterlagen; sie können ihren Antrag auch bequem zuhause ausfüllen.
Elterngeld ist eine Entgeltersatzleistung, die ein entgangenes Einkommen zu 65 beziehungsweise 67 Prozent ersetzen soll. Es beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro. Einen Anspruch auf diese Form von staatlicher Unterstützung haben bis zu 14 Monate lang Mütter und Väter, die ihr Kind nach der Geburt unter anderem selbst betreuen und erziehen und nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sind.
Beantragt wird das Elterngeld schriftlich bei der Elterngeldstelle. Jeder Elternteil kann für sich einen Antrag stellen. Rückwirkend werden Zahlungen nur für die letzten drei Monate vor Beginn des Monats geleistet, in dem das ausgefüllte Formular bei der Elterngeldstelle eingegangen ist.
Mehr Informationen gibt es auf der Internetseite des Kreises sowie bei der Elterngeldstelle an der Königstraße 32-34 in Neuss, Tel. 02131/928-5161 bis -5164 und -5167 bis -5169 und E-Mail elterngeld@rhein-kreis-neuss.de.
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (01.03.2017) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.