Anschriftenänderung in Fahrzeugpapieren jetzt auch im Kaarster Bürgerbüro
Bürgerservice |
Wer innerhalb des Rhein-Kreises Neuss nach Kaarst oder innerhalb des Kaarster Stadtgebiets umzieht, kann ab kommenden Montag, 25. November im Bürgerbüro der Stadt Kaarst gleichzeitig die Ummeldung im Melderegister und seine Anschriftenänderung in der Kfz-Zulassungsbescheinigung vornehmen lassen. Damit entfällt in den meisten Fällen der zusätzliche Gang zum Straßenverkehrsamt. Landrat Hans-Jürgen Petrauschke und Bürgermeisterin Ulrike Nienhaus freuen sich über den neuen Service: „Die Einführung des Verfahrens in Kaarst ist ein weiterer konsequenter Schritt, durch Kooperationen und Digitalisierung Verwaltungsprozesse effizienter und bürgerfreundlicher zu gestalten. Dank der Zusammenarbeit laufen die Daten und nicht die Bürger.“
Die Mitarbeiter der Stadt Kaarst wurden vom Straßenverkehrsamt entsprechend geschult. Über ein vom Kreis bereitgestelltes elektronisches Verfahren teilt die Stadt die erfolgte Anschriftenänderung dem Straßenverkehrsamt mit. Dort werden die erhobenen Daten für die Änderung im Zentralen Fahrzeugregister genutzt. Die Stadt Kaarst erhebt die gleichen Gebühren wie das Straßenverkehrsamt, so dass keine zusätzlichen Kosten auf die Bürger zukommen. Fragen zur Kfz-Ummeldung beantworten die Mitarbeiter des Bürgerbüros der Stadt Kaarst (02131 / 987 0) sowie das Bürger-Service-Center (0 21 81/60 10) und das Straßenverkehrsamt (0 21 31/928 90 90) des Rhein-Kreises Neuss.
Mit der Umsetzung bei der Stadt Kaarst ist das Pilotprojekt des Rhein-Kreis Neuss in allen kreisangehörigen Kommunen umgesetzt. Petrauschke ist froh, den bürgerfreundlichen Service kreisweit und in guter Zusammenarbeit mit den Kommunen umsetzen zu können: „Der Rhein-Kreis Neuss ist Vorreiter bei der Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen. Mein Ziel ist, den Bürgern möglichst viele Wege zu ersparen.“ Hierzu sollen künftig weitere Serviceleistungen auch digital angeboten werden, blickt der Landrat voraus.
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