Grundwasserverunreinigung in Holzbüttgen: Nutzungseinschränkung privater Gartenbrunnen
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Das Wasser aus privaten Gartenbrunnen in einem Teil des Kaarster Ortsteils Holzbüttgen sollte nicht für Außenduschen, Plansch- oder Schwimmbecken und die Bewässerung von Nahrungsmittelpflanzen genutzt werden. Diese Empfehlung spricht das Kreisumweltamt in Abstimmung mit dem Kreisgesundheitsamt vorsorglich aus. Hintergrund ist eine Grundwasserverunreinigung mit leichtflüchtigen halogenierten Kohlenwasserstoffen (LHKW), die die Grundstücke südlich des Nordkanals und nördlich der Rotdornstraße bzw. nördlich der Königstraße betrifft. Die westliche Grenze bildet die Kaarster Straße, die östliche Grenze ist die Straße Am Pfarrzentrum.
Wir das Kreisumweltamt betont ist die Trinkwasserqualität des Wasserwerks Büttgen-Driesch und damit das Wasser aus der Hausleitung durch den Grundwasserschaden nicht beeinträchtigt. Fragen zu dem Thema beantwortet die Kreisumweltbehörde unter der Telefonnummer 02181/601-6825 oder per E-Mail an: umweltschutz(at)rhein-kreis-neuss.de.
LHKW sind Bestandteile vieler Handelsprodukte und chemischer Zubereitungen, in Lösungsmitteln und Extraktionsmitteln. Sie wurden früher in großen Mengen als Reinigungs- und Entfettungsmittel eingesetzt. Wer der Verursacher für die Grundwasserverunreinigung in Holzbüttgen ist, wird vom Kreisumweltamt noch ermittelt. In der Folge werden auch Maßnahmen ergriffen, um den Schadenseintrag zu beseitigen.
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