Grundwasserverunreinigung in Holzbüttgen: Nutzungseinschränkung privater Gartenbrunnen gilt weiterhin
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Über die Grundwasser-Situation in Kaarst-Holzbüttgen hatten Rhein-Kreis Neuss und Stadt Kaarst in einer gemeinsamen Bürgerversammlung im April informiert. Dabei war Brunnenbesitzern das Angebot gemacht worden, auf Kosten des Kreisumweltamtes eine Untersuchung ihres Gartenbrunnens durchführen zu lassen. Im Juni und Juli wurde das Wasser aus 71 Gartenbrunnen beprobt und auf leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe (LHKW) untersucht. Bei 55 Brunnen wurden überhaupt keine LHKW nachgewiesen. 4 Brunnen wiesen Werte oberhalb von Grenzwerten der Trinkwasserverordnung (TVO) bzw. der Weltgesundheitsorganisation (WHO) auf. In weiteren 12 Brunnen wurden LHKW nachgewiesen. Diese lagen jedoch unterhalb der Grenzwerte der TVO bzw. der WHO.
Im Rahmen der Kanalbaumaßnahme an der Nordkanalallee war eine Grundwasserverunreinigung mit leichtflüchtigen Kohlenwasserstoffen (LHKW) festgestellt worden. Daraufhin hat im März dieses Jahres das Kreisumweltamt in Abstimmung mit dem Kreisgesundheitsamt vorsorglich empfohlen, das Wasser aus privaten Gartenbrunnen in einem Teil des Kaarster Ortsteils Holzbüttgen nicht für Außenduschen, Plansch- oder Schwimmbecken und die Bewässerung von Nahrungsmittelpflanzen zu nutzen. Betroffen waren die Grundstücke südlich des Nordkanals und nördlich der Rotdornstraße bzw. nördlich der Königstraße. Die westliche Grenze bildete die Kaarster Straße, die östliche Grenze die Straße Am Pfarrzentrum.
Die Empfehlung, das Wasser aus Gartenbrunnen nicht für den menschlichen Gebrauch zu verwenden, muss aus Vorsorgegründen aufrechterhalten und räumlich in östliche Richtung ausgeweitet werden (siehe beigefügten Flächenplan).
Wie Kreisumweltdezernent Karsten Mankowsky betont, kann für die Brunnen, die ohne Befund waren, nicht automatisch „Entwarnung“ gegeben werden. Dies liegt daran, dass sich die hydrologische Situation in dem Bereich verändern und eventuell zu einer Veränderung der Grundwasserqualität in diesen Brunnen führen kann. Über die einzelnen Ergebnisse der Beprobungen wurden die Gartenbrunnenbesitzer vom Kreisumweltamt informiert. Bei Fragen zu den Untersuchungsergebnissen oder der ausgesprochenen Verzichtsempfehlung gibt das Kreisgesundheitsamt, Herr Hauswirth, unter der Telefonnummer: 02181/601-5350 bzw. unter der Emailadresse siegfried.hauswirth(at)rhein-kreis-neuss.de gerne Auskunft.
Außerdem wird in Abstimmung mit der Stadt Kaarst am 30.08.2019 um 17.00 Uhr im Forum des Georg-Büchner Gymnasiums, Am Holzbüttger Haus 1 in 41564 Kaarst eine weitere Bürgerversammlung zur Vorstellung der neuen Fakten und Erkenntnisse stattfinden.
Als nächstes wird das Kreisumweltamt das vorhandene Grundwassermessstellennetz im Bereich Kaarst-Holzbüttgen verdichten. Dadurch soll die Ausdehnung der Belastung noch genauer eingegrenzt und das Grundwasser engmaschig überwacht werden. Parallel dazu wird der Rhein-Kreis Neuss die ordnungsrechtlich Verantwortlichen für die Altlast im Bereich des Bahnhofs Kaarst verpflichten, die erforderlichen ergänzenden Untersuchungs- und anschließende Sanierungsmaßnahmen vorzunehmen. Dies soll in enger Abstimmung mit dem Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung (AAV) erfolgen, mit dem der Rhein-Kreis Neuss bereits in Kontakt steht.
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