„KOMM-AN NRW“: Rhein-Kreis Neuss leitet Landesförderung an 13 Einrichtungen, Vereine und Initiativen
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Die Integration von Flüchtlingen in den Kommunen und das bürgerschaftliche Engagement in der Flüchtlingshilfe werden durch das Landesprogramm „KOMM-AN NRW“ unterstützt. Zuständig für die kreisweite Abwicklung und Weiterleitung der Fördermittel ist das Kommunale Integrationszentrum (KI) Rhein-Kreis Neuss. Nach entsprechender Antragstellung hat das Land dem Kreis für das Jahr 2019 Zuschüsse in Höhe von über 172 450 Euro bewilligt, die an 13 Einrichtungen, Vereine und Initiativen weitergeleitet wurden.
Über die Fördermittel freuen sich:
- der Fachbereich Integration der Stadt Dormagen,
- der TUS Germania 1930 Hackenbroich in Dormagen,
- die Initiative Recht auf Spiel der katholischen Pfarreiengemeinschaft Elsbach-Erft in Grevenbroich,
- die Integrationsstelle der Stadt Jüchen,
- der Fachbereich Jugend und Familie der Stadt Kaarst,
- die Stadt Korschenbroich,
- das Kin Top Förderungszentrum in Korschenbroich-Kleinenbroich,
- die Diakonie Meerbusch,
- der Verein „Meerbusch hilft“,
- die Flüchtlingshilfe Meerbusch-Büderich der Evangelischen Kirchengemeinde Büderich,
- das Integrationsbüro der Stadt Neuss,
- das Bildungswerk der katholischen Arbeitsgemeinschaft für Weiterbildung in Neuss „Familienforum Edith Stein“
- und der Fachdienst für Integration und Migration der Caritas Sozialdienste Rhein-Kreis Neuss.
Mit dem Landesprogramm „KOMM-AN NRW“ wird die Verständigung von Einheimischen und Flüchtlingen gefördert. Durch die Zuschüsse können etwa Renovierung, Ausstattung und Betrieb von Treffpunkten zur Begegnung sowie Maßnahmen des Zusammenkommens, der Orientierung und Begleitung unterstützt oder Projekte zur Qualifizierung von ehrenamtlichen Helfern bezahlt werden. Ebenso kann das Geld für die Erstellung mehrsprachiger Faltblätter, Broschüren, Stadtkarten oder Internetauftritte verwendet werden.
Sogenannte Drittempfänger der Fördermittel können die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie Flüchtlingsinitiativen, Träger der freien Wohlfahrtspflege, Kirchengemeinden, Sport- und Kulturvereine, Freiwilligenagenturen oder Migranten-Selbsthilfe-Organisationen sein. Die Anträge werden vorab mit der jeweiligen Kommune abgestimmt, damit gewährleistet ist, dass die beabsichtigten Maßnahmen mit ihren Integrationsbemühungen vereinbar sind und diese unterstützen.
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (09.05.2019) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.